Im Bereich der Zahnmedizin versteht man unter Bleichen, das übrigens auch Zahnaufhellung oder Bleaching genannt wird, eine Methode, um Zähne aus ästhetischen Gründen aufzuhellen. Medizinisch ist diese Behandlung nur in psychologischen Härtefällen induziert und dient daher in der Regel einem rein kosmetischen Zweck . Aus diesem Grund werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen.
Im Unterschied zum Zahnbelag (Plaque) liegen die Verfärbungen unter der Zahnoberfläche im Zahnschmelz sowie im Dentin und können durch Zähneputzen nicht entfernt werden. Aus diesem Grund können die Zähne ausschließlich durch das Bleichen aufgehellt werden. Verursacht werden derartige Verfärbungen durch den Genuss von alkoholischen Getränken, Tee, Kaffee und Tabak sowie durch Mangelernährung.
Das Bleichen der Zähne kann durch unterschiedliche Methoden zuhause oder in der Zahnarztpraxis erfolgen. Dabei kommt jedoch immer Wasserstoffperoxid zum Einsatz, das in den Zahn eindringt, die Farbstruktur von innen her ändert und Zahnverfärbungen zumindest zum Teil beseitigt. Gebleichte Zähne können für einige Jahre weiß bleiben, die Wirkung ist von der Hygiene des Mundraumes und der Beanspruchung der Zähne abhängig.