Insolvenzberatung

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Die Insolvenzberatung nach der Insolvenzordnung dient der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens . Sie setzt dort an, wo die klassische Schuldnerberatung in der Regel aufhört. Die Klienten sind überschuldet und können ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr leisten. Die Schulden sind mit den freien Geldmitteln des Haushaltseinkommens nicht in absehbarer Zeit rückzahlbar.

Die Insolvenzberatung wird von öffentlichen und freien Trägern (insbesondere Kommunen und Wohlfahrtsverbänden) und auch von privaten Anbietern durchgeführt. Die Beratung durch öffentliche oder freie Träger ist kostenfrei.

Dem Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Schuldenbefreiungsverfahrens mit dem Ziel der Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss ist eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Insolvenzberatungsstelle über die Erfolglosigkeit eines außergerichtlichen Einigungsversuchs beizufügen ( § 305 Insolvenzordnung).

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