Zusatzversicherung

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Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfall- Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte beschrieben. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung , so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen. [1]

In Deutschland lässt sich eine steuerlich geförderte Rürup-Rente bis zu 49 % vom Tarifbeitrag um einen Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenschutz ergänzen. [2]

In Österreich wird darunter eine Versicherung verstanden, die in erster Linie die Kosten der Sonderklasse im Krankenhaus abdeckt.

Einzelnachweise

  1.  Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehaltin: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
  2.  Stiftung Warentest: Rürup-Vertrag: Zusatzleistungen lohnen selten, in: Finanztest 03/2007 (online abgerufen am 4. Februar 2013)

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