Kaufrecht

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Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsels an einer Sache oder des Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung , regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert. Die Vertragsparteien werden als Verkäufer und Käufer bezeichnet.

Rechtslage in einzelnen Ländern

  • Deutschland: Kaufvertrag (Deutschland) (§§ 433 ff. BGB)
  • Schweiz: Obligationenrecht (Art. 184 bis 236)
  • Beachte zum internationalen Warenkauf: UN-Kaufrecht

Literatur

  •   Peter Huber: Comparative Sales Law . In: Mathias Reimann und Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law . Oxford University Press, Oxford 2008 , ISBN 978-0199535453 , S. 937–968.
  •   Günter Hager: Die Gefahrtragung beim Kauf. Eine rechtsvergleichende Untersuchung . Metzner, Frankfurt am Main 1982 , ISBN 3-7875-0194-0 .
  •   Ernst Rabel : Das Recht des Warenkaufs. Eine rechtsvergleichende Darstellung . de Gruyter, Berlin 1936 .

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