Steuererklärung

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Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer Finanzbehörde die Tatsachen offenlegt, die die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen.

Deutschland

Steuerarten

  • Einkommensteuererklärung bei natürlichen Personen
  • Körperschaftsteuererklärung bei juristischen Personen
  • Umsatzsteuererklärung , Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Unternehmern
  • Gewerbesteuererklärung bei Gewerbebetrieben
  • Lohnsteueranmeldung bei Arbeitgebern
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für Personengesellschaften oder für Einzelunternehmen bei abweichender örtlicher Zuständigkeit

Für spezielle Situationen sind weitere Steuererklärungen vorgeschrieben

  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung

Abgabepflicht

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, richtet sich nach § 149 Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen. Zusätzlich muss jeder eine Steuererklärung abgeben, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird. Eine Schätzung infolge der Nichtabgabe befreit zudem nicht von der allgemeinen Pflicht.

Form der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür musste in der Vergangenheit ein amtlich vorgeschriebener Papier- Vordruck verwendet werden. Seit 2005 ist im Rahmen des ELSTER -Projekts auch die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mittels amtlich vorgeschriebenem Datensatz möglich. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht bei gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften die Pflicht, die Steuererklärung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Eine Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist nur noch im authentifizierten, elektronischen Verfahren möglich. Durch die verpflichtend elektronische Bilanzierung [1] seit dem Veranlagungszeitraum 2013 schreitet die elektronische Erhebung und Verarbeitung der Steuererklärungsdaten bei der Finanzverwaltung immer weiter fort.

Wer die Steuererklärung elektronisch einreicht, muss die Belege bis zum Ablauf der Einspruchsfrist aufbewahren. [2]

Das statistische Bundesamt macht deutlich, wie sehr sich die Steuererklärung für Bürger lohnt. Durchschnittlich liegt die Rückerstattung vom Fiskus bei 875 Euro. [3]

Folgen einer Nichtabgabe

Wird ein Steuerpflichtiger veranlagt, werden die Besteuerungsgrundlagen bei Nichtabgabe einer Steuererklärung gem. § 162 AO geschätzt.

Folgen einer verspäteten Abgabe

Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung wird u. U. ein Verspätungszuschlag erhoben ( § 152 AO).

Vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf)

Die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt), auch als „Belegabruf“ bezeichnet, ist ein Service der Steuerverwaltung, die die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern soll. [4] Abgerufen werden können:

  • vom Arbeitgeber bereitgestellte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zu Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen , z. B. Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen und Rürup-Rentenversicherungen
  • Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen ( Arbeitslosengeld , Krankengeld u.a.)

Österreich

Seit Februar 2003 [5] ( eGovernment -Initiative ab den mittleren 1990ern) kann man die Steuererklärungen (den Steuerausgleich ) online machen (FinanzOnline) . [6]

Schweiz

Jede in der Schweiz wohnhafte/geschäftstätige Person , damit sind sowohl Einzelpersonen wie auch Juristische Personen gemeint, müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen. Die Angaben betreffen sowohl Einkommens- wie auch Vermögenswerte.

Aufgrund der Werte wird im Zusammenhang mit der Steuerprogression der Steuerwert bezüglich der Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern berechnet.

Die jährliche Steuererklärung für das vergangene Jahr muss jeweils per 31. März eingereicht werden. Allenfalls kann eine Fristerstreckung beantragt werden.

Einzelnachweise

  1.  E-Bilanz. Elektronik statt Papier. Einfacher, schneller und günstiger berichten mit der E-Bilanz. Bundesministerium der Finanzen, 5. September 2012, abgerufen am 25. Januar 2014 (PDF). 
  2.  Frühahrsputz: Diese Unterlagen dürfen niemals in den Schredder. Welt online, 10. März 2014, abgerufen am 2. Juni 2015. 
  3.  Durchschnittliche Steuerrückerstattung liegt bei 875 Euro, zuletzt abgerufen am 4. April 2016.
  4.  Elster Information zur Vorausgefüllten Steuererklärung
  5.  Finanzamt geht Online – Ihr Steuerausgleich per Internet (Memento vom 8. März 2003 im Internet Archive). Broschüre, Bundesministerium für Finanzen, 2003.
  6.  FinanzOnline, bmf.gv.at (https)

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Das Original dieses Artikels finden Sie hier.
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