Schlüsseldienst

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Schlüsseldienst bezeichnet einen Betrieb für Dienstleistungen im Bereich der Schließtechnik . Dazu zählt neben der Lieferung und Montage von Schlössern, (individuell gefertigten) Schließanlagen, Tresoren usw. vor allem die Dienstleistung des Türöffnens für Kunden, die in ihr Haus bzw. ihre Wohnung gelangen möchten und den Türschlüssel verloren haben oder die durch eine zugefallene Tür ausgesperrt wurden. Diese Dienstleistung nennt man auch Aufsperrdienst , Schlüsselnotdienst oder Notöffnungsdienst (vor allem dann, wenn sie außerhalb der Ladenöffnungszeit erfolgt). Oft kann ein Schlüsseldienst eine Tür ohne Beschädigung öffnen. Dazu verwendet er teilweise das gleiche Aufsperrwerkzeug wie Einbrecher, z. B. einen Dietrich . Schlüsseldienste öffnen aber nicht nur Türen. Deren Leistungsspektrum im Bereich der Notöffnungen hat sich im Laufe der Zeit vergrößert und erstreckt sich mittlerweile auch auf Fahrzeuge aller Arten, sowie auf die Tresore aller Klassen. In Deutschland gibt es Schlüsseldienste, die eine zerstörungsfreie Tresoröffnung beherrschen. Neben der zerstörungsfreien Tresoröffnung gibt es auch die gewaltsame Öffnung und die Tresoröffnung mittels Bohrloch.

Deutschland

In Deutschland haben sich zwei Fachverbände etabliert: Interkey [1] (seit 1964) sowie der Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland [2] (BSD). Die Bezeichnung Schlüsseldienst ist nicht gesetzlich geschützt; in diesem Segment existiert kein eigenständiges Berufsbild. Schlüsseldienst ist kein Handwerk .

Mitte der 1960er Jahre begann Mister Minit mit der Eröffnung von Kleingeschäften, die sich auf Schuhbesohlung und Schlüsselfertigung spezialisierten. Bei Errichtung von Einkaufszentren plante man das Geschäftsmodell Schnellschuster mit Schlüsselschneidstelle fest ein und vermietete es an selbständige Kleinunternehmer. Für sie etablierte sich allmählich die Bezeichnung Schlüsseldienst mit erweitertem Angebot (fast immer Türöffnungen; teilweise auch Montagen).

Die Umbenennung von Schlüsselschneidstellen zum Schlüsseldienst führte dazu, dass viele Schlüsseldienste sich in Sicherheitsfachgeschäft o. ä. umbenannten (ebenfalls kein geschützter Name ohne eigenständiges Berufsbild). Die VdS Schadenverhütung (hervorgegangen aus dem Verband der Schadenverhütung e. V.) ist eine 100%ige Tochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und zertifiziert und überwacht u. a. auch Fachbetriebe für mechanische Sicherungstechnik.

Das Spektrum des ursprünglichen Schlüsseldienstes erstreckt sich auf Elemente von Schlosser, Tischler, Glaser und Elektroinstallationshandwerk. Der VdS fordert eine handwerkliche Ausbildung mit Meisterqualifikation in einem dieser genannten Arbeitsgewerke sowie Gesellenstatus der restlichen Gewerke. Betriebe mit VDS-Anerkennung als Errichter für mechanische Sicherheitseinrichtungen können eine gewisse Garantie handwerklicher Qualifikation bieten. Aufgrund dieser hohen Anforderungen gibt es nur relativ wenige solche Betriebe.

Mit der Bezeichnung Schlüsseldienst können Betriebe gemeint sein, dessen Bandbreite von einer Schlüsselschneidstelle bis hin zum vom VdS anerkannten Mechanikerrichter reicht. Zudem offerieren viele Schlüsseldienstbetriebe die Anfertigung von Schildern und Gravuren.

Verbraucherschutz

Ein besonderes Problem bei der Suche nach Notdiensten sind die in dieser Branche zahlreich vertretenen schwarzen Schafe . Sie geben vor (im Internet, in Telefon- und Branchenbüchern oder über Fernsprechauskunfteien), ortsansässig zu sein. Kunden, die sie gutgläubig beauftragen (in der Annahme, das beauftragte Unternehmen sei ortsansässig), sehen sich oft mit hohen Rechnungen für lange Anfahrtwege konfrontiert. [3]

Von den bundesweit in Telefonbüchern werbenden angeblich weit über 200.000 örtlichen Unternehmen existieren nach Erhebungen des Deutschen Notdienstanzeigers tatsächlich nur rund 3.500 Betriebe. [4]

Prozesse

Eine Rentnerin rief einen Schlüsseldienst, weil sie ihre Wohnungstüre von innen nicht mehr öffnen konnte. Sie ließ einen Schlüsseldienst via Terrassentür in die Wohnung. Dieser schaffte es nicht, die Türe zu öffnen. Er zerstörte die Tür und schickte eine Rechnung in Höhe von 1181,- Euro. Die neue Tür kostete 1575,- Euro. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Wucher . Das Amtsgericht Düsseldorf entschied 2013, dies wäre nur dann Wucher gewesen, wenn die Frau in einer Zwangslage gewesen wäre. Sie habe die Wohnung per Terrassentür aber verlassen können. Die Klägerin hat gute Aussichten, mittels zivilrechtlicher Klage Schadensersatz vom Schlüsseldienst (für die unnötigerweise zerstörte Tür) zu erhalten. [5]

Ein weiterer Prozess, der für Schlüsseldienst-Unternehmen von Bedeutung sein kann, ereignete sich Anfang 2014. Der Vermieter eines Hauses in der Nähe von Heidelberg verlangte von seinem Mieter einen Vorschuss zum Austausch der Schließanlage, da dieser einen Schlüssel verloren hatte. Es ging um insgesamt 1500 Euro. Nach der Revision des Mieters gelangte der Prozess bis zum Bundesgerichtshof , welcher schließlich entschied, dass der Vermieter solange die Kosten tragen muss, bis die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde.

Des Weiteren hat das Amtsgericht Köln ein Urteil gefällt. Die Wohnungstür war zugefallen, und ein Schlüsseldienst mit lokaler Rufnummer wurde verständigt. Die lokale Telefonnummer täuschte eine örtliche Präsenz vor, die tatsächlich nicht gegeben war. Das Unternehmen musste 2013 eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Ein Rösrather Rechtsanwalt hatte gegen die Firma geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Der Schlüsseldienst musste einen Teil der Kosten zurückzahlen. Das Amtsgericht [6] hielt in dem beschriebenen Fall Türöffnungskosten von 444,46 Euro für zu hoch und verurteilte den Schlüsseldienst zur Rückzahlung von 351,66 Euro. Darin enthalten ist zudem die Entschädigung für einen zu Unrecht ausgebauten Schließzylinder. Die Kosten des Verfahrens musste die beauftragte Firma tragen. In einem anderen Urteil hatte bereits zuvor das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, dass Kosten von 520 Euro nicht angemessen sind. [7]

Einzelnachweise

  1.  Interkey
  2.  Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland
  3.  Hamburger Abendblatt: Tür zu? Schlüsseldienst trotz Notlage sorgfältig auswählen, vom 9. Januar 2013
  4.  Deutscher Notdienstanzeiger
  5.  BILD Düsseldorf, 1. Juni 2013
  6.  Urteil vom 22. Juli 2013, Az: 137 C 636/12
  7.  Az.: 316 C 340/09
Das Original dieses Artikels finden Sie hier.
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