Steuerberatung

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Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten.

Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.

§ 1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest.

Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern , Steuerbevollmächtigten , Rechtsanwälten , Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. In der Zulassung der Kammerrechtsbeistände und Prozessagenten kann die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen enthalten sein. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden.

Für Arbeitnehmer gibt es alternativ zum Steuerberater auch die Lohnsteuerhilfevereine , die im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe in Steuersachen leisten dürfen. Geregelt ist dies in § 4 Nr. 11 des StBerG.

Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, und zwar der Sicherung des Steueraufkommens. Dieser staatliche Eingriff ist in Europa nahezu einzigartig und bietet immer wieder Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der einen und durch die Berufsverbände der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.

 

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