Gaststätten

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Eine Gaststätte , auch Gasthaus , Gasthof , Wirtshaus , Gastwirtschaft oder kurz Wirtschaft , Schenke , ist ein Betrieb im Gastgewerbe , in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Für den Aufenthalt der Gäste verfügt er über eine oder mehrere Gaststuben (auch Wirtsstube oder Wirtstube ) sowie teils auch über einen Gastgarten (auch Biergarten) oder eine Hausbar . Neben Gastronomie wird manchmal auch Beherbergung (Gastzimmer) angeboten; die Erscheinungsform ist regional unterschiedlich – teils werden einzelne Formen je nach dem Vorhandensein von Beherbergung namentlich unterschieden. Oft und vor allem im ländlichen Raum sind auch andere Gastbetriebsarten angeschlossen, etwa Räume für Festlichkeiten ( Festsaal ) , Tanzlokale , oder eine sportliche Infrastruktur wie Kegelbahnen und Kinderspielplätze. Der Übergang zum gehobenen Hotel oder Restaurant ist fließend und regional unterschiedlich. Aus Traditionsgründen kann es vorkommen, dass sich auch Betriebe mit der Einrichtung und Ausstattung erstklassiger Hotels und Restaurants als Gasthof oder Gasthaus bezeichnen.

Geschichte

In der Vergangenheit konnten auf der Gaststätte weitere Privilegien ( Gerechtsame ) liegen wie das Recht zur Ausspanne , Schlacht – und Backrecht , Braurecht (Braugasthaus) .

Neben den immer mit dem Beherbergungsrecht ausgestatteten Fernreise-Gasthöfen (etwa Postkutschenstationen mit Ausspanne, Bewirtungs- und Beherbergungsrecht) gab es auch Betriebe, z. B. Brauschenkgüter , die nur zu Markttagen aus Kapazitätsgründen zusätzlich ein Beherbergungsrecht zugesprochen bekamen.

In Deutschland bezeichnet man Gaststätten mit Beherbergung oft als „Gasthaus“, [1] auf dem Lande als „Gasthof“. [2]

In ländlichen Regionen Norddeutschlands wird das Gasthaus Dorfkrug , Krog genannt, in Sachsen Erbgericht , in der Oberlausitz und in Schlesien Kretscham , früher vor allem in Studentenkreisen Schänke bzw. Schenke – abgeleitet von Ausschank bzw. ausschenken.

In ländlichen Regionen Süddeutschlands wurde das (meist als Einöde stehende) Gasthaus auch Klause oder Klausen genannt.

Europaweit gilt seit Juli 2005, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Das heißt, alle Auflagen, wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes usw. werden nicht mehr geprüft.

Regionalformen

Deutschland

Der Begriff „Gaststätte“ umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz [3] die „Schankwirtschaft“ (das heißt, Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die „Speisewirtschaft“ (das heißt, zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten). Der Begriff ist also auf reine Gastronomie eingeschränkt.

Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Gaststättenkonzession . Diese kann mit Nebenbestimmungen , insbesondere Auflagen, verbunden sein, zum Beispiel, dass für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen ist. Die Konzession gilt für eine bestimmte Betriebsart (zum Beispiel Diskothek , Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person ( Gastwirt ). Sie wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist und wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen, zum Beispiel das Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen. Das ist den jeweiligen Vorschriften des im Gebiet gültigen Bebauungsplans zu entnehmen. Beispielsweise ist eine Gaststätte in einem reinen Wohngebiet (WR) nicht zulässig, in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) dagegen schon.

Im baurechtlichen Sinne ist eine Gaststätte jedoch immer noch als solche zu behandeln, wenn sie

  • außerhalb der geltenden Ladenschlusszeiten geöffnet hat,
  • mindestens die Hälfte der Verkaufsfläche eine Verzehrsmöglichkeit bietet.

Dementsprechend muss eine solche Gaststätte die Gaststättenverordnung einhalten.

Österreich

In Österreich werden als Betriebsart [4] gemäß § 111 Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs 5 Gewerbeordnung [5] die Gastgewerbebetriebe Gasthof und Gasthaus unterschieden.

  • Gasthöfe sind Gastgewerbebetriebe, bei denen sowohl die Beherbergung von Gästen gegenüber Speisenverabreichung und Getränkeausschank überwiegen kann als auch umgekehrt. Vom Hotel unterscheidet sich der Gasthof in der Regel durch geringeren räumlichen Umfang, einfachere Ausstattung und Art der Verabreichung.
  • Gasthäuser sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten dienen. Hinsichtlich Ausstattung der Betriebsräume, Umfang und Art des Angebotes an Speisen und Getränken, sowie Art der gesamten Betriebsführung erreichen sie in der Regel nicht den Standard eines Restaurants .

Für Gasthöfe wie Gasthäuser gilt eine Sperrstunde von 02.00 Uhr. [4]

Diese Unterscheidung in gemischt Beherbergung/Gastronomie und vorrangig Gastronomie [6] erstreckt sich auch auf einige Spezialformen:

  • Im alpinen Raum ist die Bezeichnung Alpengasthaus bzw. Alpenwirtshaus für vorrangige Bewirtung üblich, während gehobene Schutzhütten mit Übernachtung als Alpengasthof/Alpenhotel geführt werden (das entspricht der Hüttenkategorie  III der Alpenvereine). [6]

In der Praxis wird aber kaum unterschieden, ob eine Gastwirtschaft auch Zimmer anbietet, oder welches Niveau sie hat, ist etwa aus dem Namen des Hauses nicht ableitbar. Auch fallen Häuser mit weniger als 10 Betten, solange die Bewirtung im Haus und familiäreren Kreis bleibt, als Neben-Kleingewerbe nicht unter die Fachmaterie Beherbergung im speziellen Sinne.

Ältestes Gasthaus

Den Titel für Mitteleuropa nimmt der Stiftskeller des Klosters St. Peter in Salzburg (erstmals 803 urkundlich erwähnt) für sich in Anspruch. [7] Das Guinness-Buch der Rekorde führt die seit 1658 bestehende Gaststätte Röhrl in Eilsbrunn bei Regensburg als „ältestes durchgehend geöffnetes Gasthaus der Welt“. [8] Als „ältestes Gasthaus Deutschlands“ sehen sich auch die Traditionsgaststätten Zum Riesen in Miltenberg , Zum roten Bären in Freiburg im Breisgau und die Herberge zum Löwen am Schönberg .

Literatur

  • Friedrich Rauers : Kulturgeschichte der Gaststätte. Teil 1–2 (=  Schriftenreihe der Hermann-Esser-Forschungsgemeinschaft für Fremdenverkehr , Band 2). 2. Auflage. Metzner, Berlin 1942.
  • Moritz Hoffmann: Zweitausend Jahre Gaststätte. Metzner, Frankfurt am Main 1954.
  • Herbert May, Andrea Schilz (Hrsg.): Gasthäuser. Geschichte und Kultur (=  Arbeit und Leben auf dem Lande , Band 9). Imhof, Petersberg 2004, ISBN 3-937251-68-5 .
  • Renate Dürr , Gerd Schwerhoff (Hrsg.): Kirchen, Märkte und Tavernen. Erfahrungs- und Handlungsräume in der Frühen Neuzeit (=  Zeitsprünge , Band 9). Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-465-03413-9 .
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