Spedition

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Eine Spedition ist ein Dienstleistungsunternehmen , das die Versendung von Waren besorgt. Dieses umfasst originär die Organisation der Beförderung im Güterverkehr . Der Spediteur ist dabei Anbieter der Transportleistungen per Eisenbahn , Lkw , Flugzeug , Transportrad , See- oder Binnenschiff häufig von Frachtführern (Carriern).

Der Betrieb wird meist weitere auf die Beförderung und den Umschlag bezogene Dienstleistungen anbieten. Nicht nur der Einkauf einzelner Beförderungsleistungen, sondern die Organisation komplexer Dienstleistungspakete aus Transport , Umschlag , Lagerung und logistische Zusatzleistungen steht im Mittelpunkt des Geschäfts einer modernen Spedition.

Das Speditionsgewerbe hat sich in zahlreiche Gruppen von Spezialisten gegliedert, die eine weite Bandbreite vom national wie international tätigen Seefracht -, Luftfracht -, Kraftwagen-, Bahn – und Binnenschifffahrts-Spediteure, über Leistungsbereiche wie Lebensmittel-, Sammelgut-, Projekt- bis hin zum Zollspediteur abdecken. Trotz nuancierter Spezialangebote wickeln fast alle deutschen Speditionen ihre Geschäfte auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) als branchenübliche Geschäftsbedingungen ab. Nur dort, wo Verbraucher an der Transportabwicklung beteiligt sind, finden sich auch andere Geschäftsbedingungen, wie in der Möbel- und Umzugsspedition oder bei Paketdienstleistern.

Nationale Unterschiede

Deutschland

Rechtsgrundlage

In Deutschland ist das Speditionsgeschäft durch § 453 ff Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Der Gesetzgeber hatte im Rahmen der Reform des Transportrechts zum 1. Juli 1998 dem veränderten Bild der Speditionspraxis Rechnung getragen.

Geschäftsbedingungen

Die meisten Speditionen in Deutschland arbeiten darüber hinaus unter den ADSp. Diese schränken in Ziffer 23 insbesondere die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB ein. Für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) je kg sowie ferner im Schadensfall bzw. – ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/KG, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Großbritannien

In Großbritannien sind die Speditionsunternehmen nicht lizenziert. Allerdings sind viele der Unternehmen Mitglied der British International Freight Association , die Güter von verschiedenen Absendern für den Gütertransport nach Europa vereinigt (Groupage). [1]

Irland

Obwohl in Irland keine spezielle Lizenzierung für Logistikunternehmen notwendig ist, existieren eine Reihe von Dachorganisationen (wie die Irish International Freight Association), die bei den teilnehmenden Unternehmen für den Standard und Professionalität sorgen sollen. Speditionsunternehmen sind mit 148 Milliarden Euro Umsatz eines der wichtigsten Standbeine der irischen Ökonomie. [2]

USA

In den USA müssen Unternehmen, die im nationalen Gütertransport tätig sind beim Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten registriert sein. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Güter von einem Absender akzeptieren, und mit eigenem Frachtschein transportieren dürfen. [3] Unternehmen, die in der internationalen Seefracht tätig sind, müssen bei der Federal Maritime Commission als sogenannte „Ocean Transportation Intermediaries“ registriert sein. [4] Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einem Seefrachtspediteur („ocean freight forwarder“) und einem “ Non-vessel operating common carrier “ (NVOCC). Der Ocean-freight forwarder ist für die Dokumentation und logistische Organisation verantwortlich, handelt aber als Agent für einen Auftraggeber und ist deshalb nicht selbst für die Fracht haftbar. Ein NVOCC hingegen ist ein Anbieter für Seefracht, der berechtigt ist, seine eigenen Frachtscheine auszustellen und ist bei Verlust oder Beschädigung der Fracht haftbar. Die Luftfracht wird in den USA, wie in vielen anderen Staaten auch, über die International Air Transport Association lizenziert. Zusätzlich müssen Unternehmen, die in der Luftfracht tätig sind, eine Lizenz als „Indirect Air Carrier“ (IAC) beim Department of Homeland Security erwerben. [5] [6]

Kanada

Das Ministerium für das Verkehrswesen in Kanada (“ Transport Canada „) ist das verantwortliche Organ um Richtlinien und Programme im Bezug auf Speditionsunternehmen durchzusetzen. Die meisten Gesetze zum Internationalen Frachttransport fallen allerdings in die Zuständigkeit der Canada Border Services Agency . Der kanadische Dachorganisation der Speditionsunternehmen (Canadian International Freight Forwarders Association – CIFFA) wurde 1948 gegründet um bei den Mitgliedern gleichbleibenden Standard zu gewährleisten. [7] Die Richtlinien sind für die Unternehmen allerdings nicht verpflichtend.

Ausbildung

Die Spedition entwickelt sich allgemein zu einem Logistikdienstleister . Der Ausbildungsberuf des Spediteurs hat erst im 19. Jahrhundert das Feld spezialisierter kaufmännischer Dienste aufgenommen. Heutiger Sprachgebrauch für den Ausbildungsberuf ist der Logistiker. Der Entwicklung von der reinen Spedition zum Logistikdienstleister wurde im Berufsbildungsgesetz Rechnung getragen, in dem der vormalige Ausbildungsberuf Speditionskaufmann seit dem 1. August 2004 die Bezeichnung Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung trägt.

Leistungsangebot

Die Spedition bietet heute ein sehr differenziertes Leistungsangebot, u.a.

  • Stückgutverkehr , Spediteursammelgutverkehre
  • Paket- und Expressdienste
  • Befrachtung fremder Lkw, nationale und internationale Verkehre
  • Güterfernverkehr mit eigenen Lkw (Selbsteintritt)
  • Bahnbefrachtung
  • Internationale Spedition
  • Luftfrachtspedition
  • Möbelspedition
  • Seefrachtspedition
  • Binnenschifffahrtsspedition
  • Gefahrgutabfertigung
  • Gefahrstofflagerung
  • Fahrzeugdistribution
  • Umzugsverkehr
  • Distributionslagerei
  • Massengutlagerei
  • Anlagen- und Projektspedition
  • Absatzlogistik
  • Beschaffungslogistik
  • Entsorgungslogistik
  • Messe- und Veranstaltungslogistik
  • Kontraktlogistik
  • Schwer- & Sondertransporte

Spediteure arbeiten in der Regel auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Von den ADSp werden nur speditionsübliche Dienstleistungen erfasst. Das betrifft alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte sind.

Viele Speditionen haben sich in den letzten Jahren zu Logistikunternehmen entwickelt. Sie organisieren nicht nur Transporte für ihre Kunden, sondern bieten diesen eine Fülle von logistischen Zusatzleistungen an, die z.B. mit der Zulieferung, Produktion und Distribution von Gütern zusammenhängen. Kennzeichnend hierfür ist, dass sie Tätigkeiten übernehmen, die unmittelbar mit der Produktion (z.B. Vormontagen), dem Handel mit Gütern (z.B. Regalservice) in Zusammenhang stehen. Wenn für dieses Geschäft keine speziellen Verträge ( Kontraktlogistik ) zwischen Spediteur und Kunde abgeschlossen werden, empfiehlt der Deutsche Speditions- und Logistikverband ( DSLV ) ergänzend zu den ADSp die Anwendung der Logistik-AGB.

Spediteur als Frachtführer

Der Spediteur ist in der Regel nicht selbst Frachtführer. Wenn einer der drei besonderen Fälle nach HGB vorliegt (Selbsteintritt, Fixkostenspediteur, Sammelladung ), dann wird der Spediteur weitgehend wie ein Frachtführer behandelt. [8]

Selbsteintritt

Der Spediteur kann, wie ausdrücklich im HGB vorgesehen [9] , die Transporte im Rahmen seines Selbsteintrittsrechts mit eigenen Fahrzeugen durchführen. Das Selbsteintrittsrecht wird vor allem im Straßengüterverkehr ausgeübt. Macht er von diesem Recht Gebrauch, hat er nur hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.

Fixkostenspedition

Als Fixkostenspedition bezeichnet man einen Spediteur, der mit seinem Auftraggeber einen festen Frachtbetrag („Fixkosten“, „zu festen Kosten“) für die Abwicklung der Beförderung vereinbart, der die Beförderung einschließt. Auch hier hat der Spediteur gemäß § 459 HGB hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.

Sammelladung

Auch hinsichtlich der Beförderung in Sammelladung hat der Spediteur nach § 460 HGB die Rechte und Pflichten eines Frachtführers oder Verfrachters.

Sammelladungen zu bilden heißt, Sendungen mehrerer Versender zu sammeln, zu einer Ladung zusammenzufassen und sie mit einem Frachtvertrag zu versenden. Dies ist im HGB als eine Variante des Speditionsgeschäfts geregelt. Die logistische Bündelung kleinerer Sendungen zu Sammelladungen hat eine große verkehrswirtschaftliche Bedeutung.

Die Einsatzmöglichkeit leistungsfähiger Transportsysteme im Fernverkehr hängt von der zeitlichen und räumlichen Konsolidierung des Stückgutaufkommens an den Versand- und Empfangsorten ab. Das Sammeln und Verteilen erfolgt dabei mit speziell hierfür eingesetzten eigenen oder fremden Nahverkehrsfahrzeugen. Dabei werden die Einzelsendungen im Einzugsgebiet des Versandplatzes gesammelt und auf der Umschlaganlage des Versandspediteurs bezogen auf die Empfangsorte gebündelt. Am Empfangsort des Fernverkehrsfahrzeugs erfolgt dann die Verteilung der Einzelsendungen über die Umschlaganlage des Empfangsspediteurs. Größere Einzelsendungen werden direkt abgeholt und zugestellt, das heißt, sie werden aus Kosten- und Zeitgründen nicht über die Umschlaganlagen der Versand- und Empfangsspediteure umgeschlagen.

Spediteure haben schon in den 1980er Jahren ihre flächendeckenden Stückgutverkehre so beschleunigt, dass heute ein 24-Stunden-Service als Normalservice gilt. Auch ausländische Empfangsorte bis 500 km Entfernung werden heute innerhalb von 24 Stunden bedient. Für längere Strecken und bei Fähreinsätzen kommt ein 48-Stunden-Service zum Tragen.

Sammelladungsverkehre werden von Speditionen auch in überseeischen Verkehren per Sammelcontainer oder Luftfracht organisiert.

Auftragsabwicklung

Funktionen und Aufgaben der Spedition zeigen ein weites Betätigungsfeld:

  • Besorgung von Transport- und Umschlagleistungen: Abschluss von Frachtverträgen mit Frachtführern oder Verfrachtern von Seeschiffen über Gütertransporte zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich der Ausstellung der jeweiligen Fracht- und Begleitpapiere, Umschlag von Lademitteln zwischen Verkehrsträgern.
  • Durchführung von Transport- und Umschlagleistungen: Frachtführertätigkeiten, insbesondere im gewerblichen Güterfernverkehr, Umschlagleistungen in eigenen oder fremden Anlagen, Durchführung von Überseetransporten mit gecharterten Schiffs- und Luftfrachtkapazitäten.
  • Organisation und Durchführung von Stückgut-, Paket- und Expressdiensten: Bündelung kleiner Sendungen zu Sammelladungen im Hauptlauf und Verteilung am Zielort in nationalen und europäischen Landverkehren; Konsolidation in Luft- und Seefrachtverkehren.
  • Lagerhaltung und Distributionslogistik : Ein- und Auslagern, Warenbehandlung, Lagerbestandsmanagement, Kommissionieren bis hin zur Übernahme von Montagefunktionen, Auslieferung, E-Fulfillment beim E-Commerce .
  • Gestaltung und Durchführung der Beschaffungslogistik : Übernahme des Supply-Chain-Managements zur Integration der Informations- und Materialströme einschließlich der Durchführung der notwendigen Transport-, Umschlag- und Lagertätigkeiten.
  • Weitere Dienstleistungen: Mit dem Güterversand, dem Umschlag und der Lagerung ist eine im Einzelnen kaum fassbare Zahl von Leistungen verbunden, die ebenfalls zum Leistungsspektrum der Spedition gehören:
    • die Übernahme von Güter- und Warenbehandlungen (Verpacken, Umpacken, Markieren, Labeln, Bemustern, Mengen- und Qualitätskontrolle, Vermittlung bzw. Gestellung von Lademitteln)
    • Ausstellen und Beschaffung von Transportdokumenten und Begleitpapieren der Konnossementen, z.B. das FBL – FIATA Multimodal Transport Bill of Lading als Durchkonnossement (vgl. Arten von Konnossementen im Artikel Konnossement im internationalen Verkehr), Konsulatsfakturen, Ursprungszeugnisse, Gesundheitsatteste , Zolldeklarationen , Versandscheine
    • Durchführung von Verzollungen und die Erledigung von Zollverfahren im In- und Ausland
    • Ausstellung von Spediteurübernahmebescheinigungen, Spediteur-(Haus)-Konnossementen, Haus-AWB (Air Waybill deutsch: Luftfrachtbrief ) und ähnlichen Dokumenten
    • Abschluss und Vermittlung von Transportversicherungen und Ausstellung von Versicherungspolicen
    • Einziehung und Transferierung von Nachnahmen, bankmäßige Abwicklung des Dokumentengeschäfts ( Akkreditiv )
    • Bearbeitung von Schadensreklamationen und Kontrollen

Logistische Dienstleistungen

Logistikaufgaben gehen weit über das traditionelle Geschäft der Optimierung von Güterversendungen und Transportketten hinaus. Die bloße Güterversendung von der Rampe des Versenders an das Wareneingangstor des Empfängers wird zunehmend von Systemlösungen abgelöst, die den Spediteur tiefer in die Beschaffungs- und Absatzprozesse integrieren.

Neben der Organisation von Transport-, Umschlag- und Lagerprozessen sind es die Zusatzleistungen (Value Added Services), die beim Outsourcing für den Kunden einen Mehrwert darstellen:

  • Logistikberatung
  • Abrufsteuerung
  • Bestandsmanagement
  • Qualitätskontrollen
  • Zentrallagerfunktionen
  • Bestellabwicklung für Kunden
  • Konfektionierung
  • Montagearbeiten
  • Kommissionieren, Verpacken
  • Etikettierung
  • Regalservice
  • Fakturierung und Inkasso
  • Retourenmanagement
  • Callcenter
  • Tracking & Tracing
  • E-Fulfillment
  • Temperaturkontrolle von Waren

Literatur

  • Zahlen-Daten-Fakten aus Spedition und Logistik 2010, Hrsg.: DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband, Bonn
  • Güterverkehr-Spedition-Logistik, Speditionsbetriebslehre, Wolfgang Oelfke , Bad Homburg vor der Höhe, 1999
  • Steuerberater Branchenhandbuch, Gewerbliche und berufliche Besonderheiten zu Steuern-Wirtschaft, Recht, Loseblattsammlung
  • LORENZ Leitfaden für Spediteure und Logistiker in Ausbildung und Beruf, Band 1 und 2, Hrsg. Willy Korf
  • Vom Saumpferd zur Transportindustrie. Kirschbaum-Verlag 1978 ISBN 3-7812-1010-3
  • Wieske, Transportrecht schnell erfasst, 3. Aufl., Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-29725-0
  • Koller, Transportrecht. Kommentar, 8.Aufl., München 2013, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-65106-9
  • Hartenstein/Reuschle, Handbuch des Fachanwalts für Transport- und Speditionsrecht, 1. Aufl., Köln 2010, Verlag Luchterhand, ISBN 978-3-472-06196-0
  • Praxishandbuch Transport, WEKA, Kissing, ISBN 978-3-8111-8140-3

 

Einzelnachweise

  1.  Freight forwarding: moving goods
  2.  Kevin Roebuck: Supply Chain Management (SCM): High-Impact Strategies – What You Need to Know: Definitions, Adoptions, Impact, Benefits, Maturity, Vendors.
  3.  49 U.S. Code § 13102 – Definitions (8) Freight forwarder
  4.  Office of Transportation Intermediaries
  5.  What is a Freight Forwarder?
  6.  IATA Cargo and Mail Security Forum 2014
  7.  CIFFA’s Rich History
  8.  § 458, § 459, § 460 HGB
  9.  § 458

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