Kindergarten

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Der Kindergarten ist eine Einrichtung der öffentlichen oder privaten frühen Kinderbetreuung / Kindertagesbetreuung , Erziehung und Bildung des Kindes.

Überblick

Der Kindergarten ist eine Einrichtung für Kinder, die in Deutschland das dritte und in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben und in Österreich mindestens zweieinhalb Jahre alt sein müssen, aber noch nicht zur Schule gehen. In Abgrenzung dazu spricht man bei Einrichtungen/Gruppen für jüngere Kinder zumeist von der Kinderkrippe und vom Hort bei Einrichtungen/Gruppen für Kinder im Grundschulalter. In Anlehnung an Friedrich Wilhelm August Fröbel , den Gründer (eigentlich Stifter) des ersten Kindergartens, wird die Bezeichnung inzwischen immer häufiger auch als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet.

Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet, in Deutschland gehört er zur Kinder- und Jugendhilfe , in Österreich ressortiert er im Bereich „Soziale Sicherheit“. Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie; er eröffnet den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus. Im Gegensatz zum Schulwesen hat der Staat in der Kindertagesbetreuung keinen eigenständigen, vom Erziehungsrecht der Eltern unabhängigen Auftrag. Dieser Auftrag des Kindergartens leitet sich vom Erziehungsrecht der Eltern ab und wird ihm durch den (Betreuungs-)Vertrag übertragen. Im Zuge der Bildungsdebatte, die in Deutschland vor allem das durchschnittliche Abschneiden bei den internationalen PISA-Studien verstärkt wurde, richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf den Bildungsauftrag des Kindergartens.

In der Schweiz ist der Kindergarten ein Teil des Schulwesens . Außerhalb der Unterrichtszeiten befinden sich die Kinder zu Hause oder werden in der Kinderkrippe betreut. Der Kindergarten ist je nach Kanton kantonal oder kommunal geregelt.

Dort wird auch manchmal die Bezeichnung Kindergartenschüler verwendet. Sonst werden Kindergartenkinder in der Schweiz, Liechtenstein und Vorarlberg auch oft als Kindergärtler bezeichnet.

Hinsichtlich der Öffnungszeiten kann man grob drei Formen unterscheiden:

  • Teilzeitbetreuung , am Vor- und/oder am Nachmittag
  • Verlängertes Vormittagsangebot , von morgens bis nach dem Mittagessen
  • Ganztagsbetreuung , von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Einrichtungen heißen in Deutschland häufig Kindertagesstätten (kurz Kita), Tagesheime oder Tageskindergarten. In letzter Zeit bieten Träger im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch zunehmend erweiterte Betreuungszeiten an, die sehr früh morgens beginnen (5:30 Uhr), bis in den späten Abend reichen (20 Uhr) und Samstage und Übernachtungsmöglichkeiten umfassen.

In den meisten deutschen Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher , Kindheitspädagogen , Sozialpädagogen , Kinderpfleger und Sozialassistenten . In Österreich werden in Kindergärten eigens ausgebildete Kindergartenpädagogen, Kinderbetreuer und Stützkräfte angestellt. In der Schweiz unterrichten an Pädagogischen Hochschulen ausgebildete Kindergärtnerinnen.

Unterhalten werden in Deutschland Kindergärten – regional in sehr unterschiedlichen Anteilen – durch freie Träger oder von den Kommunen . Freie Träger sind vor allem kirchliche Träger, Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege , Vereine und Elterninitiativen oder privatwirtschaftliche Träger.

Zusätzlich oder ergänzend zu den Regelkindergärten gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindergärten, die meist als integrative Kindergärten betrieben werden, also Kinder mit und ohne Behinderungen oder Förderbedarf gemeinsam betreuen. Zuweilen zeichnen sich Kindergärten durch ein besonderes Angebot oder pädagogisches Profil aus, wie beispielsweise Waldkindergärten , Bauernhofkindergärten , Montessorikindergärten oder Waldorfkindergärten . Es gibt auch Kindergärten, die in der Sprache und nach den pädagogischen Grundlagen anderer Länder geführt werden (zum Beispiel französische, italienische oder auch spanische Kindergärten).

Zunehmend werden die Einrichtungen nicht mehr nach Altersgruppen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder nach Zielgruppen (Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen) getrennt betrieben, sondern in integrierter oder zumindest kombinierter Form.

Geschichte

Historischer Hintergrund

Durch die mit der industriellen Revolution einhergehende Landflucht und die Ablösung von der Großfamilie änderten sich die familiären und sozialen Umstände, in denen Kinder aufwuchsen, dramatisch. Frauen wurden zunehmend in den industriellen Produktionsprozess einbezogen. Insbesondere in den rasant wachsenden Großstädten mit Massenquartieren unzureichender Wohn- und Lebensverhältnisse verwahrlosten die Kinder.

Von der Kinderbewahranstalt zum Kindergarten als pädagogische Konzeption

Für die heute allgemein als Kindergärten bezeichneten Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung existierten im 19. Jahrhundert unterschiedliche Namen. Sie wurden unter anderem als Kleinkinderschulen, Kleinkinderbewahranstalten oder Kindergärten bezeichnet. Während die Kindergärten zumeist der Pädagogik Friedrich Fröbels folgten, kann aus den Bezeichnungen „Kleinkinderschule“ und „Kleinkinderbewahranstalt“ nicht auf eine bestimmte Pädagogik geschlossen werden. In Bayern wurde 1839 die Bezeichnung „Kleinkinderschule“ verboten, da es sich bei den Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung um „Privatinstitute“ handelte, die gerade nicht dem Schulwesen angehören sollten [1] . Eine der ersten Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung wurde in Deutschland um 1780 in Straubing ins Leben gerufen. [2] [3] Bereits 1760 richtete Pfarrer Oberlin im Dorf Belmont (Elsass) eine sogenannte „Strickschule“ ein [4] . „…Wir finden hier im Wesen eine Kombination von Kindergarten und Hort“ (Psczolla o. J., S. 10) [4] . Für die allgemeine Entwicklung der Vorschuleinrichtung war u. a. die in Vergessenheit geratene Teréz Gräfin von Brunszvik von Bedeutung. Genannte gründete am 1. Juni 1828 die erste Kinderbetreuungseinrichtung unter dem Namen „Engelgarten“ in Buda. In jungen Jahren lebte sie unter anderem in der Schweiz, wo sie Pestalozzi begegnete. Diese Begegnung war entscheidend für ihre Zukunft. Sie wurde Vorreiterin der Frauenbildung in Ungarn. Sie selber gründete elf Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung, eine Berufsschule, eine höhere Mädchenbildungsanstalt (in Zusammenarbeit mit ihrer Nichte, Blanka Gräfin von Teleki) und eine Hauswirtschaftsschule. 1836 rief sie einen Verein für die Eröffnung von Kleinkinderbewahranstalten ins Leben. Ihre pädagogischen Erfahrungen gab sie auf ihren Reisen nach Deutschland ( München sowie Augsburg ), England, Italien usw. weiter. Bis zu ihrem Tod im Jahr 1861 wuchs die Zahl der Einrichtungen öffentlicher Kleinkindererziehung in Ungarn auf 80. Die Gräfin forderte die Regierung zur Regelung der Bildung von Erzieherinnen auf und schrieb mehrere Fachbücher über die Wichtigkeit frühkindlicher Erziehung. Seit 1837 läuft in Ungarn die Kindergärtnerinnen-Ausbildung ununterbrochen, seit dem 1. September 1959 als Hochschulstudium.

Nach ersten Ansätzen gegen Ende des 18. Jahrhunderts, unter anderem Johann Friedrich Oberlin , Louise Scheppler oder 1802 Pauline zur Lippe [5] stiftete am 28. Juni 1840 im Rathaus von Blankenburg der Thüringer Friedrich Wilhelm August Fröbel den ersten „Allgemeinen deutschen Kindergarten“ im thüringischen Bad Blankenburg . Zur Erinnerung an diese Stiftung gibt die Deutsche Post AG mit dem Ausgabetag 6. Juni 2015 ein Postwertzeichen im Wert von 215 Eurocent heraus. Der Entwurf stammt von der Grafikerin Lisa Röper aus Kassel. Die Findung des Namens Kindergarten bezeichnete der Pädagoge als Offenbarung , die ihm im Frühjahr 1840 auf einer Wanderung von Blankenburg nach Keilhau widerfuhr [6] . Für ihn sollte das Kind im Kinder-Garten wie eine Pflanze gepflegt und gehegt werden. Ursprünglich sollte die Einrichtung für Kinder von ca. 2 bis 7 Jahren eine Anschauungsstätte für Mütter sein, denen Friedrich Fröbel die entscheidende Bedeutung in der Kindererziehung zusprach, um diesen die Handhabung mit den von dem Pädagogen entwickelten Beschäftigungsmittel und Spielgaben aufzuzeigen. Allgemein sollten vom Kindergarten positive Impulse in die Familie ausstrahlen.

Zwei Jahre vor der Stiftung des Kindergartens hatte der Marlishäuser Pfarrer Johann Samuel Ferdinand Blumröder eine Kleinkinderbewahranstalt in dem zu Schwarzburg-Sondershausen gehörenden Dorf gegründet. Bereits 1835 hatte der in Erfurt geborene Theologe und Pädagoge Karl Reinthaler [7] (1794 bis 1863) die Gründung einer sogenannten Warte- und Pflegeanstalt für kleine Kinder angeregt, die auch als Warteschulverein bekannt wurde. Gemeinsam mit fünf „ehrbaren Männern“ der Stadt wurde am 23. Mai 1835 im Sitzungszimmer der städtischen Armenkommission die Gründungsurkunde unterzeichnet. Wie aus den noch vollständig erhaltenen Unterlagen jener Zeit ersichtlich, stand am Eröffnungstag, dem 20. Juli 1835, eine einzige Mutter mit ihrem Kind vor der Pforte des Hospitals, in dem die Kleinen anfangs beschützt und bewahrt werden sollten (zwölf waren erwartet worden). Eine eigens dafür examinierte Frau betreute die sich ständig vergrößernde Kinderschar, die schnell auf 20 bis 30 Kinder anwuchs. [8]

Bis 1846 existierten erste „wirkliche“ Kindergärten nach Fröbels Gedanken in Annaburg, Lünen, Dresden, Frankfurt am Main, Homburg v.d.H., Gotha und Quetz .

1851 wurde der Kindergarten „wegen atheistischer Tendenzen“ in Preußen verboten. Federführend war der damalige preußische Minister Karl Otto von Raumer [9] . Für das „Königl. Preußische Ministerium der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten“ galten Friedrich Fröbels pädagogische Auffassungen als verderblich und vollständig haltlos (zit. n. Nacke 1853, S. 358). In Bayern verbot das Staatsministerium des Innern ebenfalls 1851 den Kindergarten. Zum Verhängnis wurde ihm die Nähe zu den freien Gemeinden und deren sozialistischen Ideen [10] . Das Ministerium stützte sich darauf, dass „das gemeinschädliche solcher Anstalten bekannt ist, und sorgfältige Wachsamkeit erforderlich erscheint“ (zit. n. Abdruck der bayerischen Verbotsentschließung in Lange 2013, S. 195). Von den Verboten in Preußen und Bayern unbehelligt blieben die Kleinkinderbewahranstalten. Sie wurden weiterhin staatlich gefördert. Die Regierungen störten sich nicht grundsätzlich an der Erziehung der Kinder in öffentlichen Einrichtungen. Sie sollte nur staatstreu erfolgen. So existierten in Bayern im Jahr 1852 91 Kleinkinderbewahranstalten, in denen 6.796 Kinder betreut wurden [11] . Auf Initiative der Fröbelepigonin Bertha von Marenholtz-Bülow und des Sozialpolitikers Adolf Lette konnte das Kindergartenverbot 1860 aufgehoben werden. Dadurch war der Weg frei für die Gründung von Kindergärten, wobei insbesondere Frauen in der Nachfolge Fröbels wirkten [12] [13] . Beispielsweise gründete Angelika Hartmann 1864 in Köthen (Anhalt) einen Kindergarten nach Fröbel und 1876 den „Leipziger Fröbelverein“.

Ein wichtiger Mann für die Entwicklung des Kindergartens war der Pädagoge August Köhler . Er war 1863 neben Eleonore Heerwart , Minna Schellhorn, Julie Traberth und Auguste Möder [14] Initiator und Mitbegründer des „Deutschen Fröbelvereins“, zunächst für Thüringen , aus dem 1872 der „Allgemeine Fröbelverein“ und ein Jahr später, 1873, der „Deutsche Fröbelverband“ hervorging. Köhler entwickelte eine eigenständige „Köhler-Kindergartenpädagogik“. Ferner war er Mitbegründer sowie erster Redakteur der ersten Fachzeitschrift für den Kindergarten, die 1860 erstmals unter dem Titel Kinder-Garten und Elementar-Klasse erschien.

Das 20. Jahrhundert

Der Anteil der Kinder, für die ein Platz in einer Einrichtung öffentlicher Kleinkindererziehung (Kleinkinderbewahranstalt, Kleinkinderschule oder Kindergarten) zur Verfügung stand, erreichte bereits 1910 etwa 13 %. Dies blieb auch in der Weimarer Republik so. Im Ersten Weltkrieg wurden viele Kinder in Kriegskindergärten der Vaterländischen Frauenvereine betreut, da „die Väter an der Front, die Mütter in der Rüstungsindustrie“ waren. [15]

1919 wurde der erste Kindergarten für taubstumme Kinder in Hamburg in Verbindung mit der dortigen Taubstummenanstalt ins Leben gerufen [16] . Weitere solcher Einrichtungen folgten u.a. an der Regens-Wagner-Stiftung [17] sowie Paulinenpflege Winnenden .
Ab ca. 1920 verbreitete sich verstärkt die Montessori-Pädagogik . Clara Grunwald gründete 1925 die Deutsche Montessori-Gesellschaft und Käthe Stern plädierte für das „Erweiterte Montessori-System“. Dieses versuchte eine Synthese mit der Fröbel-Pädagogik herzustellen, dabei auch die neuesten Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie (unter anderem von Rosa Katz , Charlotte Bühler , Hildegard Hetzer sowie Martha Muchow ) berücksichtigend.

In der Zeit von 1933 bis 1945 stand der Kindergarten im Fokus der nationalsozialistischen Ideologie [18] [19] . Dabei war von besonderer Bedeutung die Erziehung zum typischen deutschen Jungen und Mädchen:

„Wir wollen ein hartes Geschlecht heranziehen, das stark ist, zuverlässig, treu, gehorsam und anständig… Der kleine Junge wird einmal ein deutscher Soldat werden, das kleine Mädchen eine deutsche Mutter“ [20] .

Während der nationalsozialistischen Diktatur wurde die Zahl der Kindergartenplätze in Deutschland mehr als verdoppelt (Versorgungsquote 1941: 31 %).

Nach dem Zusammenbruch der Nazi-Herrschaft haben sich die pädagogischen Leitgedanken für den Kindergarten in Ost und West unterschiedlich gewandelt. In beiden deutschen Staaten entwickelte sich die vorschulische Institution immer mehr von einer Aufbewahranstalt zu einer wichtigen Bildungseinrichtung, zu einer Stätte für Reifen und Lernen. Während in der BRD die Erziehung zu einer „freien Persönlichkeit“ wichtig war, stand für die Kindergärten in der DDR [21] die „sozialistische Moral“ im Vordergrund:

„Das Leben in der Gruppe soll von kollektiven Beziehungen gekennzeichnet sein. Die Erzieherin sichert durch Gestaltung des Lebens, dass die Kinder mit größerer Verantwortung und Selbständigkeit für die Einhaltung der Lebensordnung einsetzen und ihre Beziehungen mehr und mehr nach Normen der sozialistischen Moral gestalten lernen“ [22] .

Der Kindergarten der DDR [23] [24] war Teil des allgemeinen Bildungswesen, der mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen, wie Familie, Schule, Junge Pioniere, Volkspolizei etc., in enger Verbindung stand. Seine Aufgabe bestand nach Netti Christensen , einer führenden DDR-Wissenschaftlerin der Kindergartenpädagogik, darin, „die sich aus dem Aufbau unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung ergibt: unsere Kinder zu fortschrittlichen Demokraten zu erziehen, zu bewussten und aktiven Erbauern einer helleren und glücklicheren Zukunft unseres Volkes“ [25] .

Ende 1971 standen in der BRD für je 100 Kinder an Kindergartenplätzen zur Verfügung [26] :

  • 72,2 Plätze in Stuttgart
  • 59,6 Plätze in Würzburg
  • 59,3 Plätze in Saarbrücken
  • 58,4 Plätze in Mainz
  • 57,1 Plätze in Frankfurt am Main
  • 48,0 Plätze in Augsburg
  • 43,9 Plätze in Nürnberg
  • 43,1 Plätze in München
  • 40,4 Plätze in Regensburg
  • 39,1 Plätze in Dortmund
  • 33,9 Plätze in Köln
  • 31,8 Plätze in Bremen
  • 30,7 Plätze in Westberlin
  • 23,4 Plätze in Hamburg
  • 17,5 Plätze in Kiel

In der DDR gab es 1972 rund 11.359 Kindergärten, in denen 659.000 Kinder betreut wurden. In den Einrichtungen der Vorschulerziehung standen für je 100 Kinder im Vorschulalter 69,2 Plätze zur Verfügung. 1989 konnte praktisch jedem Kind bei Bedarf ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden.

Eine spezielle Form des Kindergartens ist der Schulkindergarten .

Der Kindergarten als Bildungseinrichtung

Die Pädagogik der frühen Kindheit und der Kindergarten als klassischer Ort begleitender Erziehung stehen aktuell im Fokus der öffentlichen Diskussion. Der Kindergarten als wichtige Institution im Bildungsgefüge hat das Interesse der Fachleute, der Politik und weiter Kreise der Bevölkerung geweckt. Derzeit vollzieht sich der Wandel vom Kindergarten als pädagogische Einrichtung mit einem ausgeprägten Betreuungsauftrag hin zum Kindergarten als Bildungseinrichtung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu 1999 die weitreichende Nationale Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder (oft mit NQI abgekürzt) ins Leben gerufen [27] . Parallel dazu haben verschiedene Bundesländer Programme zur Verbesserung der Bildungsqualität entworfen. Initiativen wie beispielsweise PIK (Profis in Kindergärten) der Robert-Bosch-Stiftung streben eine Professionalisierung der Arbeit an. Im föderalen System Deutschlands haben die Bundesländer jeweils eigene Bildungspläne entwickelt, die Bildung in verschiedene Bereiche aufgliedern, stets aber eine ganzheitliche Sicht von Bildung vertreten. Das Kind soll in seinen Anlagen und Entwicklungsstufen ganzheitlich individuell gefördert werden. Dabei stehen die Ressourcen und nicht die Defizite des einzelnen Kindes im Vordergrund. Der Orientierungsplan in Baden-Württemberg beispielsweise betont, dass Bildung nicht als schulische Ausbildung zu verstehen ist und Lerninhalte von der Grundschule in die Kindertagesstätte verlagert werden.

Ziel des Orientierungsplanes ist es, die Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse der Kognitionsforschung als primäre Bildungseinrichtungen im Sinne einer ganzheitlichen Förderung verstanden auszubauen. Die Kinder sollen ihren individuellen Begabungen entsprechend gefördert und Defizite rechtzeitig erkannt werden. Schwerpunkte liegen in den sogenannten Bildungs- und Entwicklungsfeldern. Hierzu gehören die Bereiche Körper, Sprache, Denken, Gefühl und Mitgefühl, sowie Sinne, Werte und Religion [28] .

Eine Studie zum Kosten-Nutzen-Verhältnis des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln von 2006, erstellt im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft , kam zum Schluss, dass eine flächendeckende Bereitstellung kostenloser Halbtagsplätze in ganz Deutschland zwar anfänglich rund 3,6 Milliarden Euro zusätzlich kosten würde, diese Ausgabe jedoch bald durch eine bessere frühkindliche Bildung , besonders für Kinder aus sogenannten bildungsfernen Schichten, mehr als kompensiert würde. [29] Kindergartenplätze sind in Deutschland nicht kostenlos und es besteht für Eltern keine Pflicht, ihren Kindern den Besuch eines Kindergartens oder einer vergleichbaren Einrichtung zu ermöglichen.

Rechtsanspruch

Deutschland

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) auf einen (halbtägigen) Kindergartenplatz ( BVerfG im Urteil zum § 218 StGB , siehe auch § 24 SGB VIII [30] ) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung . Für jüngere und ältere Kinder sollen bedarfsgerecht Plätze bereitgestellt werden. Einige Bundesländer haben landesrechtlich einen weitergehenden Rechtsanspruch bestimmt. Dieser ist zuweilen konditioniert: Die Kinder haben nur einen Anspruch, wenn ihre Eltern berufstätig oder sonst wie an der Ausübung ihrer Erziehungspflicht gehindert sind. Auch ist dieser Anspruch nicht zwangsläufig an Wohnortnähe gebunden, sondern nur innerhalb der Kommune sicherzustellen.

Aufgrund einer Neuregelung im KJHG liegen seit dem Jahr 2006 Daten über die belegten Plätze in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, die Besuchsquoten, Anzahl und Ausbildung der Fachkräfte und Tagespflegepersonen etc. vor. Diese Daten werden jährlich mit Stichtag 15. März erhoben und erlauben nun differenzierte Aussagen über das Nutzungsverhalten und über die Angebotsstruktur für Deutschland insgesamt, die einzelnen Bundesländer bis zur Landkreisebene. Insbesondere die Betreuungsquoten/Besuchsquoten (Anteil der betreuten Kinder an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Altersgruppe) finden ein reges und öffentliches Interesse, für die Jahre 2006 und 2012 sind sie der Tabelle zu entnehmen.

Betreuungsquoten 2006 und 2012 im Vergleich [31] [32]
Land 2006: 0-3 Jahre 2012: 0-3 Jahre 2006: 3-6 Jahre 2012: 3-6 Jahre
Schleswig-Holstein 0 7,5 % 24,2 % 81,0 % 90,7 %
Hamburg 21,0 % 35,8 % 78,7 % 87,4 %
Niedersachsen 0 5,1 % 22,1 % 79,3 % 92,6 %
Bremen 0 9,2 % 21,2 % 84,4 % 89,1 %
Nordrhein-Westfalen 0 6,5 % 18,1 % 83,7 % 92,9 %
Hessen 0 9,0 % 23,7 % 88,8 % 93,4 %
Rheinland-Pfalz 0 9,4 % 27,0 % 93,6 % 97,4 %
Baden-Württemberg 0 8,7 % 23,1 % 93,2 % 95,2 %
Bayern 0 8,2 % 23,0 % 84,9 % 91,0 %
Saarland 10,2 % 22,1 % 93,8 % 94,6 %
Berlin 37,8 % 42,6 % 88,3 % 93,9 %
Mecklenburg-Vorpommern 43,1 % 53,6 % 91,7 % 95,9 %
Brandenburg 40,4 % 53,4 % 91,5 % 96,3 %
Sachsen 33,5 % 46,4 % 92,7 % 96,0 %
Sachsen-Anhalt 50,2 % 57,5 % 91,3 % 95,6 %
Thüringen 37,9 % 49,8 % 94,9 % 96,9 %
Deutschland gesamt 13,6 % 27,6 % 86,9 % 93,4 %

Gebühren für Eltern

Die Höhe der Kindergartengebühr wird von den einzelnen Kommunen in Deutschland festgelegt und variiert in Deutschland erheblich. In einigen Kommunen sowie in einigen Bundesländern herrscht zumindest für gewisse Altersgruppen Kostenfreiheit. [33] [34] [35] Üblicherweise wird bei den Kosten nach Anzahl und Alter der Kinder, Haushaltsgröße, Dauer der Betreuungszeit und Einkommen der Eltern differenziert.

Laut einer Studie betrugen im Kindergartenjahr 2009/2010 in 100 untersuchten Kommunen die Kosten für die Betreuung eines vierjährigen Kindes im zweiten Kindergartenjahr für die tägliche Mindestbesuchszeit (mindestens 4 Stunden) für ein Jahr zwischen 0 € und 1.752 € (für eine Modellfamilie mit 45.000 € Bruttojahreseinkommen) bzw. 2.520 € (für eine Modellfamilie mit 80.000 € Bruttojahreseinkommen). Die Kosten für die gleichzeitige Betreuung eines dreieinhalbjährigen Kindes im ersten Kindergartenjahr und eines fünfeinhalbjährigen Kindes betrugen zusammen bis zu 2.672 € (bei 45.000 € Einkommen) bzw. 3.696 € (bei 80.000 € Einkommen). [36] 85 % der Familien mit Kindern haben ein oder zwei Kinder. [37] Deutsche Kindergärten im Ausland werden hingegen als private Einrichtungen betrieben und somit tragen die Eltern die Betreuungskosten per Gebühr. Eine Umfrage unter deutschen Kindergärten im europäischen Ausland ergab, dass dort ein Kindergartenplatz jährlich im Schnitt rund 5.290 Euro kostet. [38]

Kosten

Die Gesamtkosten eines Kindergarten/Krippen/Hort-Platzes setzen sich zusammen aus den erforderlichen Personalkosten, Sachkosten und Betriebskosten. Eine Gemeinde in Sachsen bezifferte diese Kosten für 2009 für eine 6-Stunden-Betreuung auf monatlich 1020 € für einen Krippenplatz, 471 € für einen Kindergartenplatz, 413 € für einen Hort-Platz. [39]

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Pro-Kopf-Ausgaben für ein Kind in der Altersklasse ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt in einer Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft auf 6100 Euro (2009) und 5900 Euro in einer Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft. [40]

Österreich

Ab dem Herbst des Jahres 2009 wurde der Kindergarten für fünf- bis sechsjährige Kinder verpflichtend. Alle fünfjährigen Kinder müssen demnach im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen in der Woche in den Kindergarten gehen. [41] Damit haben solche Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz und Vorrang gegenüber jüngeren Kindern. Die Kosten für die Vormittagsbetreuung dieser Kinder werden von den Ländern übernommen. Da das Gesetz genau auf diese Altersgruppe formuliert ist, gilt die Kostenfreiheit des Vormittags-Kindergartens allerdings nicht für Kinder, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder Zuzug später eingeschult werden und bei ihrem letzten Kindergartenjahr schon sechs Jahre alt sind. [42]

Für unter-fünfjährige Kinder besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. In der Praxis kann es in einigen Gegenden Wartezeiten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis zur Aufnahme von bis zu einem Jahr geben. Da aber die Geburtenrate rückläufig ist, sind zumindest in den Ballungsräumen eher Plätze frei. Die Kindergärten sind Angelegenheit der Bundesländer . Dementsprechend sind auch Kostenbeiträge durch die Eltern unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist nur für das Essen zu bezahlen, in anderen sind die Kosten sozial gestaffelt.

Oft decken private Kindergärten, die jedoch teurer sind, Randzeiten ab, die von öffentlichen Einrichtungen mangels größeren Bedarfs nicht abgedeckt werden.

Schweiz

In der Schweiz besteht in den meisten Kantonen ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch von einem oder zwei Jahren. Ein Gesetzesentwurf der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 16. Februar 2006 sieht außerdem vor, dass Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr obligatorisch in einen Kindergarten oder eine sogenannte Eingangsstufe eintreten. In bestimmten Kantonen wie zum Beispiel Basel-Stadt besteht die Kindergartenpflicht bereits. Gegenwärtig gehen in den meisten Kantonen der Schweiz die Kinder im fünften und sechsten Lebensjahr in den Kindergarten, also vor der Einschulung. Typisch ist ein Pensum von ca. 60 % oder sechs Halbtagen. Verwaltungstechnisch sind die Kindergärten in den meisten Kantonen schulnah positioniert. Allerdings sind zurzeit erhebliche Veränderungen im Gange. Im Zusammenhang mit den sich verändernden Gesellschafts- und Familienstrukturen werden in vielen Gemeinden Blockzeiten eingeführt, und die Zahl der sogenannten Tageskindergärten, in denen die Kinder über Mittag zum Essen bleiben können, nimmt zu. Wo aufgrund einer Arbeitstätigkeit der Eltern dennoch Betreuungslücken entstehen, werden diese oft durch Mittagstische , Kindertagesstätten , Tageseltern oder die Großeltern abgedeckt. Diese Entwicklung bei den Kindergärten verläuft parallel zu jener bei den Schulen (Blockzeiten, Tagesschulen ) und hat eine ähnliche politische Dynamik.

Internationaler Vergleich

Vereinigtes Königreich

Das erste Schuljahr wird in England und Wales „Rezeption“ oder auch das „Jahr Null“ genannt. Kindertagesstätten, welche nicht im Schulsystem integriert sind, werden „Nursery School“ genannt. Die Bezeichnung Nursery School wird auch öfter durch die Bezeichnung Kindergarten ersetzt, jedoch nur für Werbungszwecke. In Schottland ist der Ausdruck Kindergarten im Allgemeinen nicht die Bezeichnung für Nursery School. Das erste Bildungsjahr wird in Schottland als „ Primary 1 “ bezeichnet.

Schweden

In Schweden beispielsweise sehen sich Erzieher als Lehrer . Das Personal hat Abitur, die meisten auch ein Lehramtsstudium mit dem Schwerpunkt Kindergarten/ Vorschule. Der Kindergarten setzt bereits in einem früheren Alter der Kinder ein, ab ca. einem Jahr. Anspruch auf einen kostenpflichtigen Vollzeit-Kindergartenplatz haben bis zum letzten Jahr vor Schulbeginn aber nur Kinder, deren Eltern berufstätig sind, bei zwei Eltern müssen beide berufstätig sein. Ist dies nicht der Fall, besteht nur der Anspruch auf 15 Stunden in der Woche. Die Kosten sind abhängig vom Gesamteinkommen, haben aber einen Höchstsatz von 1260 SEK/Monat (2006). Das zweite Kind zahlt die Hälfte, das dritte ist kostenfrei. Für das Jahr vor Schulbeginn steht jedem Kind ein kostenloser Platz in der Vorschule zu. Die pro Tag vierstündige Teilnahme ist für die Kinder freiwillig. Im Kindergarten lernen sie den Umgang mit komplexen Situationen sowie das Alphabet. Es wird gebastelt, gesungen und vorgelesen und bereits früh werden sprachliche Fähigkeiten geschult. Bewusst werden komplexe Fotos mit Menschen und kulturellen Errungenschaften statt Häschen und Strichmännchen aufgehängt.

Wegen des hohen Anteils an Migrantenkindern nimmt die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen mittlerweile einen breiten Raum ein.

Finnland

Das finnische Bildungswesen gilt entsprechend der PISA-Studie als eines der besten weltweit. Für Kindergärten in Finnland gilt beispielsweise Folgendes: Die leitenden Erzieherinnen haben Abitur und ein Hochschulstudium. Der Kindergartenbesuch ist für Kinder ab dem ersten Lebensjahr möglich. Die Gruppengröße liegt bei etwa 14 Kindern. Fremdsprachenlernen oder naturwissenschaftliche Experimente im Kindergarten werden gefördert.

Ungarn

Ungarn spielte eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Kindergärten, siehe Abschnitt „ Geschichte “. Kindergartenpädagogik in Ungarn ist seit Jahrzehnten ein Hochschulstudium. In Ungarn hat jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz in seinem Sprengel. Individuelle Abweichungen sind möglich. Die Aufrechterhaltung der Kindergärten ist – neben privaten Trägern – Aufgabe der Gemeindeselbstverwaltungen. Der Kindergartenbesuch ab dem fünften Lebensjahr ist Pflicht. Die Kinder werden auf die Teilnahme in der Gruppe und auf das schulische Leben vorbereitet. Die pädagogische Arbeit der Kindergärten ist kostenlos. Nur das Essen und ein Teil der eventuell anfallenden Lernmittel muss bezahlt werden. Beim Ausrechnen der Gebühren wird die aktuelle soziale Situation der Familie akribisch beachtet. Viele sind befreit von der Zahlung. Der ungarische Kindergarten ist pädagogisch auf Ganztagsbetreuung eingerichtet. Die Besuchszeiten eines Kindes können dennoch völlig individuell auf die Bedürfnisse der Familie angepasst stattfinden.

Vereinigte Staaten

Kindergarten

Der erste private Kindergarten [43] in den Vereinigten Staaten war deutschsprachig und wurde 1856 von der Fröbel-Schülerin Margarethe Schurz in Watertown (Wisconsin) gegründet. Ein Denkmal erinnert noch heute daran. Sie war die Gattin von Carl Schurz , dem aus Deutschland geflohenen revolutionären Freiheitskämpfer von 1848. Elizabeth Peabody ließ sich von Margarethe Schurz inspirieren und in die fröbelschen Ideen einweisen und gründete 1860 in Boston ( Massachusetts ) den ersten englischsprachigen Kindergarten. Der deutsche Auswanderer, Journalist und Pädagoge Adolph Douai (1819–1888) hatte ebenfalls in Boston – allerdings schon 1859 – den ersten öffentlichen (deutschen) Kindergarten nach den Vorstellungen des deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel (1782–1852) gegründet; weitere Kindergärten gründete Douai dann ab 1866 in New York City . Das Konzept der Kindergärten als Teil des Schulsystems setzte William Nicholas Hailmann durch.

Heute sind in den USA die Kindergärten den Grundschulen ( Elementary Schools ) angegliedert, die Teil des amerikanischen Schulsystems sind. Dieser Kindergarten ist ein einjähriges Programm – die sogenannte Klassenstufe „K“ –, in dem Grundfertigkeiten unter anderem im Lesen und Rechnen vermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die personelle Ausstattung amerikanischer Kindergärten ist sehr viel besser als die der Kindergärten in Deutschland. So ist z. B. die Arbeit mit lernbehinderten Kindern leichter möglich als hierzulande, da das entsprechende Personal neben den regulären Mitarbeiter/innen dank dem No Child Left Behind Programms, welches der generellen US-Bildungspolitik angehört und nicht nur dem Kindergarten, zur Verfügung steht. Nach der Anmeldung erfolgt jedoch ein straffes Curriculum. Der Schultag der Kindergartenkinder entspricht weitgehend dem der übrigen Grundschüler (All Day, Every Day Kindergarten). Jedoch gibt es diesen All Day, Every Day Kindergarten nur in einigen Bundesstaaten. In den übrigen Staaten gehen die Kinder also nur jeden zweiten Tag (in der Regel montags, mittwochs und jeden zweiten Freitag beziehungsweise dienstags, donnerstags und den jeweils anderen Freitag) zur Schule oder die ganze Woche nur vor- bzw. nachmittags. Auf den Kindergarten folgt der Besuch der ersten Klasse. Die Klassen werden dafür neu zusammengesetzt und erhalten neue Lehrerinnen oder Lehrer. Als Datum der Einschulung wird in den meisten amerikanischen Familien nicht der Beginn der ersten Klasse, sondern der Eintritt des Kindes in den Kindergarten gefeiert.

Child Day Care

Vom Kindergarten als Teil des staatlichen Bildungssystems sind die anderen Frühförderungs- und Betreuungsprogramme zu unterscheiden, die es in den USA in großer Zahl und Vielfalt gibt. Den deutschen Kindertagesstätten entsprechen am ehesten die Day Care Centers und Nursery Schools , die sich gleichermaßen als Schulen wie als Ganztagsbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern verstehen. Der Mutterschutz in den USA endet zwölf Wochen nach der Geburt und da eine darüber hinaus reichende Erziehungszeit weder von den Arbeitgebern noch vom Staat unterstützt wird, fördern und betreuen Day Care Centers Kinder von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Day Care Centers erhalten keine staatlichen Fördermittel, werden häufig jedoch von lokalen Arbeitgebern bezuschusst. Daneben werden je nach Geschäftstüchtigkeit der Leitung zum Teil erhebliche private Zuschüsse eingeworben ( fundraising ). Der Besuch eines Day Care Centers ist kostenpflichtig und um ein Vielfaches teurer als bei deutschen Kindergärten. Eltern mit geringem Einkommen können oft jedoch Förderung, d. h. einen ermäßigten Tarif, beantragen. Die Betreuungszeiten sind flexibel und ermöglichen den Eltern normale Arbeitszeiten. Die Kinder sind in Gruppen von Gleichaltrigen zusammengefasst, wobei die Gruppen mit zunehmendem Alter der Kinder immer größer werden, jedoch kaum die Größe von Grundschulklassen erreichen. In teureren Day Care Centers werden nicht nur Erzieherinnen ( teachers ) und angelernte Betreuerinnen beschäftigt, sondern es kommen auch freie Mitarbeiterinnen ins Haus, um Unterricht in Spezialfächern wie Fremdsprachen, Musik, Tanz oder Yoga zu erteilen.

Qualität und Ausstattung variieren stark. Für die Qualitätssicherung sorgt einerseits die Lobby der (zahlenden) Eltern und andererseits Institutionen wie z. B. die National Association for the Education of Young Children , die viel beachtete Akkreditierungen aussprechen.

Frühförderungsprogramme

Unter den Förderungsangeboten sind vor allem die von privater Hand, beispielsweise Kirchen oder YMCA , getragenen Preschools und das staatliche Programm Head Start zu nennen. Als Teilzeitprogramm bilden die Preschools die Entsprechung der Halbtagsbetreuung in Kindergärten.

China

In China wird der Kindergarten gleichzeitig als Vorschule gesehen. Die Übersetzung für Kindergarten lautet dort „you er yuan“. Mehr und mehr wird dort eine auf hohe Konzentration ausgerichtete Leistungsschulung betrieben.

Japan

In Japan wird unterschieden zwischen Kindergarten ( 幼稚園 , yōchien ) und Kinderkrippe ( 保育所 , hoikusho (rechtlicher Name) oder 保育園 , hoikuen (üblicher Name)). Hoikuen nehmen Kinder ab 0 Jahren auf, wobei die meisten Einrichtungen ein Mindestalter von zwei Monaten vorsehen. Die Betreuung wird meist von Montag bis Samstag angeboten und richtet sich nach dem Schulkalender. Der Kindergarten nimmt Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren auf. Die Kinder werden nach Alter (2–3 Jahre und 4–5 Jahre) in Gruppen eingeteilt. Es gibt einen festen Tagesablauf, um den Kindern die Eingewöhnung zu erleichtern. Die Gruppen werden von zwei Lehrern ( 先生 , sensei ) und eventuell einem Assistenten betreut. Die Lehrer sind durch einen Hochschulabschluss qualifiziert. Der Grad der Professionalität ist mit der Ausbildung deutscher Erzieher kaum vergleichbar. Beispielsweise gehört das Erlernen des Klavierspielens zur Ausbildung. Musik und Kunst spielen im japanischen Kindergarten eine große Rolle. Meist gibt es neben dem normalen Personal einen zusätzlichen Kunstlehrer (und Sportlehrer).

2010 gab es 13.392 Kindergärten, davon 8.236 private, mit etwa 110.000 Vollzeitlehrkräften und 1,6 Millionen Kindern. [44]

Literatur

  • Werner Volkert: Die Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung. Neue Konzepte zur Professionalisierung in der Pädagogik der frühen Kindheit. VS-Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16173-0 .
  • Kindergartens and Cultures: The Global Diffusion of an Idea. Hrg. von Roberta Wollons und Roberta Lyn Wollons, Yale University Press, 2000, ISBN 0-30-007788-2 .
  • Harald Georgii: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1996, 686.
  • Manfred Berger: 150 Jahre Kindergarten. Ein Brief an Friedrich Fröbel. Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-925798-47-1 .
  • Manfred Berger: Kindergarten und Kleinkindpädagogik in der SBZ/DDR. Saarbrücken 2014.
  • Manfred Berger: Der Kindergarten von 1840 bis in die Gegenwart. Ein (fiktiver) Brief an Friedrich Fröbel zur 175-jährigen Geburtstagsfeier seiner vorschulischen Einrichtung. Saarbrücken 2015.
  • Manfred Berger: Die Geschichte des Kindergartens – Etappen der öffentlichen Kleinkindererziehung von den Anfängen bis zur Gegenwart (Drei Teile), in: Irmgard M. Burtscher (Hrsg.): Handbuch für Erzieherinnen in Krippe, Kindergarten, Kita und Hort, München 2015
  • Walter Ellermann: Bildungsarbeit im Kindergarten erfolgreich planen. Cornelsen, Berlin, Düsseldorf, Mannheim 2007.
  • Günter Erning/Michael Gebel: „Kindergarten“ – nicht von Fröbel? Zur Wortgeschichte des „Kindergartens“. In: Friedrich-Fröbel-Museum (Hrsg.): Sind Kinder kleine Majestäten? Bad Blankenburg 2001.
  • Walter Catherine, Fasseing Karin: Kindergarten – Grundlagen aktueller Kindergartendidaktik. ProKiga-Lehrmittelverlag, Winterthur/Schweiz 2002, ISBN 3-907578-60-0
  • W. E. Fthenakis, M. R. Textor: Pädagogische Ansätze im Kindergarten , Weinheim, Basel, Beltz Verlag, 2000
  • Katrin Kogel (Hrsg.), Norbert Kühne (Hrsg.): Praxisbuch Sozialpädagogik, Bände 1–8, Bildungsverlag EINS , Troisdorf 2005–2009
  • Franz Michael Konrad: Der Kindergarten. Seine Geschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart. Lambertus Verlag, Freiburg 2004, ISBN 3-7841-1532-2
  • Ministerium für Volksbildung (Hrsg.): Programme für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten, Berlin 1986
  • Wilma Aden-Grossmann: Der Kindergarten. Geschichte – Entwicklung – Konzepte. Beltz Verlag, Weinheim und Basel 2011 ISBN 978-3-407-62771-1
  • Netti Christensen : Einige Bemerkungen zur Frage der Planung. In: Neue Erziehung im Kindergarten , 1951/H. 1, S. 2 ff.
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Herausgeber): Geschichte des Kindergartens in Bayern. Von der Bewahranstalt zur modernen Bildungseinrichtung. München o. J.
  • Helmut Heiland: Friedrich Fröbels Beziehungen zu Quetz. In: Anfänge des Kindergartens des Friedrich-Fröbel-Museum, Band 2, Bad Blankenburg 2000.

Einzelnachweise

  1. Christian Lange: Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern. Die Rolle des Staates bei der Definition einer Lebensphase im 19. Jahrhundert.“ Vittorio Klostermann 2013, ISBN 978-3-465-04190-0, S. 144 ff.
  2. vgl. http://www.kindergartenpaedagogik.de/414.html
  3. Bayerisches Staatsministerium o. J., S. 8
  4.  a b http://www.kindergartenpaedagogik.de/166.html
  5. Portal zur westfälischen Geschichte
  6. zur Herkunft der Wortfindung Kindergarten siehe Erning/Gebel 2001, S. 23–51 u. insbesondere Hohenfels 2006
  7. http://www.bautz.de/bbkl/r/reinthaler_k_c_w.shtml (Memento vom 17. April 2011 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt
  8. Heidrun Lehmann / 6. August 2010 / TLZ, http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Jubilaeum-der-Warte-und-Pflegeanstalt-fuer-kleine-Kinder-855629632
  9. vg. Berger 2015, S. 15 ff.
  10. vg. Lange 2013, S. 186 ff.
  11. vg. Lange 2013, S. 305
  12. vgl. Berger 1995
  13. Manfred Berger: Frauen in der Geschichte des Kindergartens
  14. vgl. Berger 1995, S. 77
  15. Achim Konejung Das Rheinland und der Erste Weltkrieg, S. 110: Kriegskindergarten des Vaterländischer Frauenverein|Vaterländischen Frauenvereins für den Landkreis Bonn, 2014 ISBN 978-3-939722-90-8
  16. Berger 1998, S. 142
  17.  vgl. ebd.
  18. vgl. Berger 1986
  19. vgl. Berger 2015
  20. Benzing 1941, S. 61
  21. Ein Beitrag zur Geschichte des Kindergartens in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands und in der DDR
  22. Ministerium für Volksbildung 1986, S. 180
  23. http://nifbe.de/component/themensammlung/item/37-themensammlung/grundlagen-a-grundfragen/bild-vom-kind-und-fachwissenschaftliche-perspektiven/paedagogik/498-zur-geschichte-des-kindergarten-in-der-sbz-und-der-ddr-
  24. Berger 2014
  25. Christensen 1951, S. 3
  26. Süddeutsche Zeitung vom 17. November 1972
  27.  http://www.bildungsserver.de/Nationale-Qualitaetsinitiative-im-System-der-Tageseinrichtungen-fuer-Kinder-3768.html
  28. Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten. Berlin (Cornelsen) 2007, 66
  29. Studie: Nutzen und Kosten eines kostenlosen Kindergartens für alle Kinder zwischen 3 und 6, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, erstellt im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, November 2006 (PDF)
  30.  Kindergarten, BMFSFJ
  31.  Bundesjugendstatistik 2006
  32.  Statistisches Bundesamt – Kindertagesbetreuung in Deutschland 2012
  33. Berlin.de: Kostenbeteiligung
  34. http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/Saarbruecken-Saarland-kindergarten-3-drittes-Jahr-beitrag-beitraege-beitragsfrei-kostenpflichtig-Jamaika;art27856,3719585
  35. [1]
  36. insm-kindergartenmonitor
  37. Statistisches Bundesamt 2013, Bevölkerung – Haushalte und Familien – Familien mit minderjährigen Kindern 2012
  38. Verzeichnis Deutscher Kindergärten im Ausland (VDKA), Auslandskindergartenspiegel 2014/15
  39. Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Oßling 2009
  40. Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Statistisches Bundesamt, 10. Oktober 2012, abgerufen am 10. Oktober 2012. 
  41. Verpflichtendes Kindergartenjahr wird verlängert, der Standard am 15. Februar 2013
  42. Gratis-Kindergartenjahr nicht für kranke Kinder, Kleine Zeitung am 29. Juni 2012
  43. es gibt kein englisches Wort für Kindergarten, daher wird im Englischen dieses deutsche Lehnwort benutzt
  44. Japan Statistical Yearbook 2012, Tabelle 22-1 Schools by Founder, Online (MS Excel; 29 kB)
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