Gebäudereinigung

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Der Beruf des Gebäudereinigers ist ein in Deutschland und Österreich anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. In Österreich nennt sich dieses Gewerbe „Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung“. Die dreijährige betriebliche Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen. [1] In Österreich wird der Beruf des Gebäudereinigers über den Lehrberuf Reinigungstechnik erlernt. Die Lehrausbildung beträgt in Österreich als duale Ausbildung 3 Jahre. [2] Der Umsatz in der Gebäudereinigung lag 2015 in Österreich bei 1,4 Milliarden Euro. [3]

Geschichte

Die geschichtliche Entstehung des Gebäudereiniger-Handwerks geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Nach dem Dreißigjährigen Krieg zogen in Norddeutschland sogenannte Wand- und Wagenwäscher mit Bürsten, Besen sowie Leitern und Kübeln bepackt in die Städte, um Fassaden zu reinigen. Reinigungsarbeiten gehörten sicherlich schon immer zu den Tätigkeiten der Menschen. Das „Gebäudereiniger-Handwerk“ lässt sich allerdings weder von den sogenannten „Wagenwäschern“, die nach dem Dreißigjährigen Krieg in Norddeutschland auftraten und auch Fassadenreinigung anboten, noch von den Beschäftigten in der Tradition des klassischen „Dienstpersonals“ ableiten. Das Handwerk des Gebäudereinigers in heutiger Form ist erst mit der beginnenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert in Deutschland entstanden. Nachdem der belgische Chemiker und Unternehmer Ernest Solvay im Jahre 1861 durch kostengünstige Glasproduktion diesen Baustoff breiten Bevölkerungsschichten eröffnete, waren die Voraussetzungen für die gewerbliche Glasreinigung geschaffen. 1878 gründete der Franzose Marius Moussy in Berlin sein „Französisches Reinigungsinstitut“. Das Unternehmen beschäftigt sich ausschließlich mit der Glasreinigung. Ehemalige Mitarbeiter Moussys machen sich bald selbständig und gründen in anderen Städten weitere Reinigungsinstitute. Ab diesem Zeitpunkt wuchs das Glasreinigungsgewerbe stetig. Das Aufblühen der Industrie im Deutschland der Gründerzeit zog den Bau von großen Geschäftshäusern, Verwaltungsgebäuden, Bahnhöfen und Ministerien mit riesigen Natursteinfassaden und wuchtigen Fenstern nach sich.

Die erste Fassadenreinigung mit Hilfe einer mechanischen Fahrleiter wurde 1888 in Frankfurt am Main durchgeführt.

Die Unternehmer gründen 1901 eine Berufstandsorganisation, den „Verband der Reinigungs-Instituts-Unternehmer Deutschlands“. Initiator ist der Göttinger Verleger Ernst Kelterborn, der im April 1901 die erste Fachzeitschrift „Internationales Centralblatt für Reinigungsinstitute und verwandte Geschäftszweige“ herausgab. In der Satzung sieht der Verband die Gründung von „Gauen und Ortsgruppen“ vor – die Vorläufer der Landesinnungsverbände und Innungen. Einzelne Unternehmer fordern die Anerkennung der Reinigungstätigkeiten als Handwerk.

Im Ersten Weltkrieg zwischen 1914 und 1918 wurden fast alle männlichen Erwerbstätigen des Reinigungsgewerbes zum Heer eingezogen oder zur Arbeit in rüstungswirtschaftlich wichtigen Unternehmen verpflichtet. An ihre Stelle treten die Frauen, die als Betriebsleiterinnen und Glasreinigerinnen arbeiten. Während des Krieges stellt der Verband seine Tätigkeiten ein.

Im Jahr 1920 wurde im Südwesten Deutschlands der „Verband der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands“ und im Westen der „Westdeutsche Reinigungsunternehmerverband“ gegründet. In Hannover wird die erste Innung für das Glasreinigergewerbe gegründet. Bis zum Beginn des Dritten Reiches entstehen weitere 381 Innungen wie Freie Innung Kiel 1926; Freie Innung Düsseldorf 1926 oder die Freie Innung Stuttgart 1927.

1929 wurde der „Reichsverband der Glas- und Gebäudereiniger-Innungen“ gegründet. Dem Verband gehörten sechs Landesverbände an: Westdeutscher Reinigungsunternehmerverband und die jeweiligen Verbände der Reinigungsinstituts-Unternehmer Süddeutschlands, Norddeutschlands, Ostdeutschlands, Sachsens und Mitteldeutschlands.

Am 30. Januar 1933 übernehmen die Nationalsozialisten die Macht und ordnen das Handwerk durch die Einführung der Pflichtinnungen neu. Alle Handwerker sind verpflichtet, einer Innung beizutreten. Die Regierung gibt am 30. Juni 1934 ein Verzeichnis der Gewerbe heraus, für die diese Bestimmung gilt. Hier sind auch die Gebäudereiniger aufgeführt und damit im ganzen Reich als „Handwerker“ anerkannt. Die Innungen werden „gleichgeschaltet“, d. h. der Vorstand muss in seiner Mehrheit aus Mitgliedern der NSDAP bestehen. Nach der reichsweiten Anerkennung als Handwerk wird der Reichsverband der Glas- und Gebäudereiniger-Innungen aufgelöst.

Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt und bildete seitdem Gebäudereiniger und Meister aus. [4] Der Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger Ausbildung/Prüfung einen Gesellenbrief . Danach kann er eine Meisterprüfung ablegen, was heute aber nicht mehr zwingend ist, um einen Betrieb zu gründen.

Circa 2600 Betriebe allein in Deutschland, von denen einige schon mehr als 100 Jahre existieren, haben sich in Innungen zusammengeschlossen. Seit der Novellierung der Handwerksordnung ist keine Ausbildung mehr erforderlich um sich als Gebäudereiniger selbständig zu machen. Direkte Folge war eine Zunahme der Anzahl der Betriebe von 7000 (2003) auf zuletzt 35.636 am Stichtag 30. Juni 2010. Die Meisterbetriebe der Innungen sehen ihre Aufgabe auch darin, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Ruf des Gebäudereiniger-Handwerks durch fachgerechte Leistungen zu stärken.

Weiterbildung

Als „klassische“ Fortbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Gesellenausbildung stehen dem/r Gebäudereiniger/in folgende Alternativen zur Weiterbildung zur Verfügung:

  • Meister
  • LEH Bachelor Studienrichtung Lebensmittel, Ernährung
  • LEH Bachelor Studienrichtung Hygiene
  • Facility-Management Bachelor
  • Master Facility-Design und Management
  • General Service Manager/in (FHM)

Der Meister im Gebäudereiniger-Handwerk stellt die klassische Weiterqualifizierung dar. Obwohl mit der letzten Änderung der Handwerksordnung der Meisterzwang im Gebäudereiniger-Handwerk gefallen ist, erfreut sich der Meisterbrief nach wie vor großer Beliebtheit. Eine qualifizierte Weiterbildung ist heutzutage mehr denn je erforderlich, um ein Unternehmen wirtschaftlich führen zu können oder in verantwortungsvolle Führungspositionen zu gelangen. Deswegen ist der Meisterbrief der Schlüssel, mit dem sich neue Wege und Möglichkeiten eröffnen.

Mit dem Meistertitel stehen dem Gebäudereinigermeister allerdings auch noch weitere Möglichkeiten offen. Der Meisterbrief berechtigt auch ohne Nachweis der Hochschulreife zum Ingenieurstudium (FH) Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Reinigungs- und Hygienemanagement/-technik.

Lehrinhalte der Vorbereitungsprüfung zum Gebäudereinigermeister:

Teil I: Fachpraxis

  • Laborübungen
  • Fachpraktische Übungen

Teil II: Fachtheorie

  • Werkstoffkunde
  • Fachtechnologie
  • Auftragsbearbeitung
  • Fachkalkulation
  • Schutzvorschriften
  • Datenverarbeitung

Teil III: Wirtschaft und Recht

  • Rechnungswesen
  • Wirtschaftslehre
  • Rechts- und Sozialwesen

Teil IV: Berufs-/Arbeitspädagogik

  • Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung
  • Planung und Durchführung der Ausbildung

Prüfungsablauf

Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile:

  • Teil I: Praktische Prüfung (Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsprobe)
  • Teil II: Fachtheorie
  • Teil III: Wirtschaft und Recht
  • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Arbeitsfelder

Der Gebäudereiniger hat viel mit Kunden zu tun, und sein Arbeitsfeld umfasst Bereiche wie z.B.:

  • Glasreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Fassadenreinigung, Graffitientfernung
  • Bodenreinigung
  • Krankenhausreinigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Dekontaminationsarbeiten
  • Freiflächenreinigung
  • Teppichreinigung
  • Grundreinigung
  • Bau- Bauendreinigung
  • Desinfektionen aller Art
  • Verkehrsflächenreinigung

und viele mehr.

Dafür benötigt er spezielle Fachkenntnisse, um Schmutz (Materie am falschen Ort) zu beseitigen.

Die Ausbildung zum Gebäudereiniger vermittelt Kenntnisse über

  • Umweltschutz
  • Chemie
  • Materialkunde
  • Bedienung von Reinigungsmaschinen
  • Umgang mit Gerüsten, Arbeitsbühnen und Befahranlagen
  • Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbelägen
  • Teppichshamponierung
  • Glas- und Fassadenreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Zwischenreinigungsverfahren
  • Verkehrsmittelreinigung
  • Desinfektionsmaßnahmen
  • vorbeugende Schädlingsbekämpfung

Viele Gebäudereinigungsunternehmen bieten ihren Kunden auch Facilitymanagement , also komplette Instandhaltung des Gebäudes an. Hierzu gehören unter anderem auch:

  • Hol- und Bringdienste
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Hausmeisterservice
  • Je nach Lage des Objekts auch die Aufzugskabinenrettung

Diese Tätigkeitsfelder gehören aber nicht zum Berufsbild des Gebäudereinigers.

In der Berufsschule werden spezielle Kenntnisse vermittelt u. a. in

  • Reinigungstechnik
  • Mathematik
  • Chemie
  • Wirtschaft
  • Politik

Mindestlohn

Am 9. März 2007 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufnahme der Gebäudereiniger-Branche in die Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz . Die (2005) [5] 848.000 gewerblichen Arbeitnehmer hatten Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn, den die Arbeitgeber und die IG Bauen-Agrar-Umwelt bis einschließlich Februar 2008 auf 7,87 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 6,36 Euro in Ostdeutschland vereinbarten. [6]

Der tarifliche Mindestlohn wurde 2008 um 3,5 Prozent erhöht, worauf sich die IG Bau und die Arbeitgeber bei ihren Tarifverhandlungen für das Gebäudereinigerhandwerk Mitte August 2007 einigten. Der neue Tarifvertrag wurde am 7. September 2007 von beiden Seiten unterzeichnet und sollte ursprünglich am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der wegen eines Vetos des Bundeswirtschaftsministeriums doch erst seit dem 1. März 2008 geltende Mindestlohn für Gebäudereiniger beträgt 8,15 Euro in West- und 6,58 Euro in Ostdeutschland. Dieser trat am 1. Oktober 2009 wieder außer Kraft.

Zur Durchsetzung eines neuen Mindestlohns führte die IG BAU im Herbst einen Streik , an dessen Ende sich die Tarifvertragsparteien auf neue Mindestlöhne einigten. Nach dem Tarifvertrag vom 29. Oktober 2009 [7] beträgt der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Innenreinigung 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, der Mindestlohn für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. Diese Löhne wurden durch eine Rechtsverordnung [8] ab dem 10. März 2010 allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Ab dem 1. Januar 2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) bzw. 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) bzw. 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost). Zum 1. Januar 2014 steigt der Mindestlohn 1 im Westen auf 9,31 Euro, zum 1. Januar 2015 auf 9,55, im Osten beträgt er zum 1. Januar 2014 7,96 Euro und zum 1. Januar 2015 9,55 Euro. Der Mindestlohn 2 erhöht sich im Westen zum 1. Januar 2014 auf 12,33 Euro, zum 1. Januar 2015 auf 12,65 Euro; im Osten steigt er auf 10,31 Euro zum 1. Januar 2014 und auf 10,63 Euro ab 1. Januar 2015.

Mindestlohn in der Gebäudereinigung in Deutschland
Datum des Tarifvertrags Gültigkeitszeitraum Höhe des Mindestlohns pro Stunde
Innenreinigung
Höhe des Mindestlohns pro Stunde
Glas- und Fassadenreinigung
Ostdeutschland Westdeutschland Ostdeutschland Westdeutschland
9. März 2007 bis 28. Februar 2008 6,36 Euro 7,87 Euro
7. September 2007 1. März 2008 bis 30. September 2009 6,58 Euro 8,15 Euro 7,84–8,34 Euro 10,80 Euro
29. Oktober 2009 10. März 2010 bis 31. Dezember 2010 6,83 Euro 8,40 Euro 8,66 Euro 11,13 Euro
29. Oktober 2009 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 7,00 Euro 8,55 Euro 8,88 Euro 11,33 Euro
23. August 2011 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 7,33 Euro 8,82 Euro 8,88 Euro 11,33 Euro
23. August 2011 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 7,56 Euro 9,00 Euro 9,00 Euro 11,33 Euro
20. Juni 2013 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 [9] 7,96 Euro 9,31 Euro 10,31 Euro 12,33 Euro
8. Juli 2014 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 [9] 8,50 Euro 9,55 Euro 10,63 Euro 12,65 Euro
30. Oktober 2015 ab 1. Januar 2016 [9] 8,70 Euro 9,80 Euro 11,10 Euro 12,98 Euro
30. Oktober 2015 ab 1. Januar 2017 [9] 9,05 Euro 10,00 Euro 11,53 Euro 13,25 Euro

 

Einzelnachweise

  1. Gebäudereinigermeisterverordnung (GebrMstrV)
  2.  Berufs- und Brancheninfo der Berufs- und Brancheninfos der Wirtschaftskammer Österreich
  3. Facility Management: Gebäudereiniger mit sauberem Umsatzplus. extrajournal, 08.03. 2016
  4.  Anerkanntes Handwerk
  5. lt. Branchenporträt Gebäudereiniger-Handwerk, http://www.gebaeudereiniger.de/926.html
  6. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Oktober 2007
  7. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 29. Oktober 2009, allgemeinverbindlich seit dem 10. März 2010 durch Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung vom 3. März 2010, Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 37 vom 9. März 2010, S. 951.
  8. Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung vom 3. März 2010.
  9. a b c d jeweils geltende Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
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