Fahrschule

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Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs .

Für Dienstführerscheine während militärischer Ausbildungen bestehen meistens eigene Fahrschulen, so wie bei der Bundeswehr . In der Schweiz ist die militärische Fahrberechtigung mit dem zivilen Führerausweis gekoppelt.

Wer in Deutschland eine Fahrschule betreiben will, bedarf der Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz . Wer in Deutschland Fahrschüler ausbildet ( Fahrlehrer ), bedarf der Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz.

In vielen Ländern Europas können Lernfahrten auf privater Basis durchgeführt werden. Wer gewerblich Fahrunterricht erteilt, benötigt dort den Fahrlehrerausweis.

Fahrschulwesen in Deutschland

Geschichte

Den Begriff gab es in Deutschland bereits in Verbindung mit der Ausbildung von Kutschern. So wurde 1894 in Elmshorn eine Reit- und Fahrschule gegründet. [1]

Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf’schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Am ersten Kurs nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.

Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.

Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.

Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.

Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) vom 25. August 1969 , den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine geregelte Ausbildung.

Seit 2011 ist es in Deutschland möglich, anstatt mit 18 bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren ( Begleitetes Fahren ). Dafür muss der Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf „Begleitetes Fahren“ stellen; dies ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich.

Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)

Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis/ Fahrlehrerschein. Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Der Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein vorgenommen, der innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist.

Fahrschüler-Ausbildung (Deutschland)

Die Fahrausbildung zum Führen eines Fahrzeuges setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Theorie und die Praxis, für die jeweils in dieser Reihenfolge eine Prüfung abgelegt werden muss, um den Führerschein zu erwerben. Für jede Fahrerlaubnis müssen zwölf Doppelstunden besucht werden, in denen Allgemeinwissen rund um das Fahren auf der Straße vermittelt wird. Es gibt zwar verschiedene Stunden, theoretisch könnte ein Fahrschüler aber zwölfmal zur gleichen Theoriestunde gehen und hätte seinen allgemeinen Teil damit abgeleistet. Hinzu kommt noch eine unterschiedliche Anzahl von zusätzlichen Stunden, in denen spezielles Wissen für eine spezifische Klasse vermittelt wird. (Für Klasse B z. B. 2, für Klasse A z. B. 4). Wurden diese Stunden nachweislich besucht, bekommt der Fahrschüler von der Fahrschule einen Ausbildungsnachweis ausgehändigt. Damit kann er sich für die Theorieprüfung anmelden lassen. In der Prüfung werden Basis- und spezielle Fragen gestellt. Für die Klasse B sind es z. B. bei Ersterwerb 20 Basis- und zehn spezielle Fragen, bei zehn möglichen Fehlerpunkten, unter denen allerdings nur eine Frage falsch beantwortet sein darf, die fünf Fehlerpunkte bringt. Als Erweiterung einer schon erworbenen Klasse sind es nur jeweils zehn Fragen, dafür auch nur sechs mögliche Fehlerpunkte. Nach der Prüfung bekommt der Fahrschüler einen signierten Nachweis für Bestehen oder nicht Bestehen einschließlich der Fehlerpunkte nach Kategorien sortiert ausgehändigt, welchen er bei seiner Fahrschule abgeben muss.

Der Praktische Teil setzt sich aus einer unterschiedlich hohen Anzahl von „Übungsstunden“ und den Pflichtstunden zusammen. Die Anzahl der „Übungsstunden“ variiert je nach Können des Fahrschülers. Erst wenn der Fahrlehrer der Meinung ist, der Fahrschüler sei bereit für die Pflichtstunden, kann er mit diesen beginnen. Bei Ersterwerb sind es 12 Pflichtstunden, die sich aus Nacht-/Beleuchtungs-, Autobahn- und Überlandfahrten zusammensetzen. Sind diese vollendet und des Fahrschülers Können reicht für die Praxisprüfung aus, wird er auf Wunsch von seiner Fahrschule für die Praxisprüfung angemeldet. Diese setzt sich aus einem kleinen theoretischen Teil, bei dem kurz Dinge zu der Klasse abgefragt werden (z. B. „Wann wird der Warnblinker angeschaltet?“ für Klasse B oder „Bitte machen sie eine Lichterüberprüfung!“ für Klasse A) und dem eigentlichen Fahren zusammen. Die Praxisprüfung dauert insgesamt ca. 45 Minuten. Anschließend bekommt der Fahrschüler, sofern er bestanden hat, den Führerschein oder die Fahrerlaubnis direkt ausgehändigt.

Statistik

Von 1987 bis 2002 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 44.642 Fahrlehrerlaubnisse erteilt (Quelle: KBA ). Es gibt aktuell ungefähr 17.000 Fahrschulen in Deutschland. Des Weiteren hat die zuständige Behörde ( StVA ) eine nichtöffentliche Statistik.

Entsprechend den Anforderungen der Kunden, insbesondere von Transportunternehmen, die ihre Fahrer gezielt ausbilden lassen, gibt es schon einige Fahrschulen, die die Abläufe, ihre Kundenorientierung und die Organisation im Rahmen freiwilliger Qualitätsmanagementsystem einer regelmäßigen externen Kontrolle unterziehen lassen und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert sind.

Fahrschulwesen in der Schweiz

In der Schweiz ist jeder über 23-Jährige berechtigt, der mindestens drei Jahre den Ausweis der gleichen Kategorie besitzt, den Fahrschüler (d. h. den Inhaber des „Lernfahrausweises“) bei der Ausbildung zu begleiten, sofern dies nicht gewerblich erfolgt. Fast immer wird aber parallel Unterricht durch einen Fahrlehrer absolviert.

Ausrüstung von Fahrschulwägen

Zweispurige Fahrschulfahrzeuge (KFZ) müssen mit Pedalen für Fahrlehrer (Fahrschuldoppelbedienung bzw. Fahrlehrerpedalerie) ausgerüstet sein. Die roten Schilder mit der Aufschrift „Fahrschule“ sind freiwillig.

Einzelnachweise

  1.  Chronik des Vereins. Abgerufen am 19. Juli 2012.
Das Original dieses Artikels finden Sie hier.
Dieser Artikel steht unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported Lizenz.
Die Authoren des Originalartikels sind hier veröffentlicht.
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