Denkmalpflege

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Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen oder Untersagungen, die Denkmalpflege sicherstellen.

Aufgaben

Zentrale Aufgabe ist die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung von Denkmalen als Zeugnis vergangener Kulturgeschichte , also sowohl von geschützten als auch von schützungswürdigen Objekten. Dazu führen die Denkmalbehörden Schnellerfassungslisten, Denkmallisten oder Denkmalverzeichnisse . Hinzu kommen teilweise Denkmaltopographien .

Baudenkmale, Ensembles, archäologische Stätten und Parks, mit denen die Menschen ihre Umwelt gestaltet und reflektiert haben, gehören zum kulturellen Erbe der Gesellschaft. Ebenso wie künstlerische Schöpfungen, Erfindungen und wissenschaftliche Entdeckungen sind Denkmale Gegenstände gemeinschaftlicher Erinnerung. Besonders an ihnen werden die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Vergangenheit anschaulich und in unserer Lebensumwelt unmittelbar erfahrbar. Die Aussagekraft des Denkmals ist dabei an seine materielle Substanz gebunden. Die Bausubstanz in ihrem überkommenen Zustand zu erhalten, mitsamt den historischen Nutzungsspuren und Veränderungen, ist deshalb das erste Ziel der Baudenkmalpflege. Als geschichtliche Hinterlassenschaften menschlichen Wirkens spielen Denkmale eine Identität stiftende Rolle in der Gesellschaft. Die Denkmalpflege widmet sich der Aufgabe, dieses der Gemeinschaft übertragene Erbe an Bau-, Boden- und Gartendenkmalen für kommende Generationen zu bewahren und es vor Beschädigung oder Zerstörung zu schützen. [1] Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt von Baudenkmalen ist, dass sie kontinuierlich genutzt werden. Steht ein Gebäude längere Zeit leer, stellen sich Schäden ein und machen es schwer, den Bau in die Nutzung zurückzuholen. Die Denkmalpflege setzt sich für solche Nutzungen und eventuell dazu nötige zeitgenössische bauliche Ergänzungen ein, die ohne Beeinträchtigung der historischen Substanz erreichbar sind.

Geschichte der Denkmalpflege

Das erste Land, in dem für die Denkmalpflege eine zentrale staatliche Behörde eingerichtet wurde, war Schweden . König Gustav II. Adolf verfügte im Gründungserlass für das Reichsantiquariatsamt von 1630, dass die Antiquare „ allerlei alte Monumente und Sachen suchen und sammeln sollten, durch die das Vaterland illustriert werden kann, vornehmlich alle alten Runeninschriften […] sowohl in Büchern wie auf Steinen, zerbrochenen und ganzen, und dabei aufzeichnen, wie sie beschaffen sind, sorgfältig erforschen, wie viele in jedem Kirchspiel vorhanden sind, auch aufschreiben, was für Sagen es von jedem Stein gibt […]“. [2] Der erste schwedische Reichsantiquar, Johannes Bureus , beschränkte sich aber nicht auf die Erfassung der Runen, sondern erweiterte seinen Auftrag auf historische Kirchen, Burgwälle und Grabmäler. 1662 wurde dann ein „ Erlass über alte Monumente und Antiquitäten im Reich “ öffentlich angeschlagen. Er gilt als das erste Denkmalschutzgesetz Schwedens und vielleicht Europas. 1662 wurde zudem an der Universität Uppsala eine Professur für Altertümer eingerichtet. Ab 1667 begann die wissenschaftliche Inventarisation der Kulturdenkmäler, die auch veröffentlicht wurde. [3] Schweden stand damit in der Denkmalpflege an der Spitze in Europa. [4]

Maßnahmen

Denkmalpflege beurteilt den Zustand von Kulturdenkmälern und entscheidet über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen des Unter- oder Erhalts. In der Regel ist behördlicherseits die entsprechende wissenschaftliche und technische Kompetenz, und die finanzielle Förderung bei der zuständigen Denkmalbehörde konzentriert. Rechtliche Rahmenbedingung sind die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer.

Von Kulturdenkmal zu Kulturdenkmal ist individuell zu entscheiden, wie es dauerhaft erhalten werden kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der Charta von Venedig festgehalten. Allerdings gibt es weite Interpretationsspielräume. „ Der in diesem Zusammenhang auch verwendete Begriff „Sanierung“ hat mit Denkmalpflege meistens gar nichts zu tun. “ ( Hermann Wirth, Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur, Lehrstuhl für Bauaufnahme und Baudenkmalpflege : Denkmalpflegerische Grundbegriffe – Informationsschriften der Deutschen Burgenvereinigung e.V. BEIRAT FÜR DENKMALERHALTUNG ; 2003) [5] „ Sanierung “ ist kein denkmalspezifischer Begriff [6] und wird in keinem der Denkmalschutzgesetze erwähnt. [7] Mit Sanierung ist keine spezifische Maßnahme gemeint. Der Begriff wurde einem grundlegenden Wandel unterzogen [8] und steht heute im Allgemeinen für Modernisierung , die über die denkmalpflegerische Instandsetzung hinausgeht. [9] Die wesentlichen Maßnahmen der Denkmalpflege sind:

Altern lassen

Keine oder nur sehr geringe Eingriffe. Um 1800 und um 1900 vor allem bei Burgruinen ein gängiges Konzept, gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen angewandt als kontrollierter Verfall .

Instandhaltung

Reinigungs- und Pflegearbeiten am Denkmal. Hierzu gehören das Befestigen von Ziegeln, Ausfugung, Streichen von Fenstern usw. [10] Dieses Pflege-Konzept gab der Denkmalpflege ihren Namen.

Konservierung

Erhaltung und Sicherung des historisch-materiellen Bestandes. Das Ziel einer Konservierung ist die Bewahrung des originalen Zustandes und Erscheinungsbildes zum Zeitpunkt der Maßnahme und wird durch Reinigung, Pflege oder behutsame Festigung des historischen Materials erreicht. Eine weitere Möglichkeit, die Konservierung von Kulturdenkmälern zu erreichen, besteht darin, Bodendenkmäler oder Baudenkmäler mittels Schutzbauten vor dem Verfall zu schützen. Ein Beispiel dafür ist der Schutzbau über der Goldenen Pforte des Freiberger Doms in Sachsen.

Instandsetzung

Maßnahmen, die dazu dienen, originale Substanz zu sichern und zu erhalten und seinen ursprünglichen Zustand und Gebrauchswert wiederherzustellen oder ein ursprüngliches Erscheinungsbild zu erneuern:

Restaurierung
Wiederherstellung der ursprünglichen Gebrauchsfähigkeit unter Bewahrung der originalen Substanz. Die Rückführung auf einen „Originalzustand“ ist nicht das Ziel einer Restaurierung. [11]
Renovierung
Wiederherstellung eines einst vorhandenen Erscheinungsbildes, ausgehend vom originalen Befund.

Rekonstruktion

Wiederherstellen eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Bauteilen oder ganzer Bauten teilweise ohne Originalbefund auf der Grundlage schriftlicher und bildlicher Quellen und Ergebnissen der Bauforschung. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen und stellen für die Denkmalpflege eine absolute Ausnahmesituation dar. [12] Sie sind oft keine Kulturdenkmäler mehr (abhängig vom Eintragungsstatus in die Denkmallisten), doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen. Im Sprachgebrauch der DDR wurde unter Rekonstruktion die Instandsetzung oder Modernisierung (unabhängig vom Denkmalwert) verstanden.

Anastilosis

Anastilosis bezeichnet die partielle Wiedererrichtung eines verfallenen historischen Bauwerks unter Verwendung seiner originalen, erhaltenen Bauteile. Ein bekanntes Beispiel ist die Celsus-Bibliothek in Ephesos .

Translozierung – Gebäudeversetzung

Die Translozierung ist ein Verfahren der Gebäudeversetzung. Bei der Translozierung wird das Gebäude dokumentiert abgebaut und anschließend möglichst originalgetreu an anderer Stelle wiederaufgebaut. Diese Rekonstruktion an anderer Stelle ist oft eine Notmaßnahme bei drohendem Totalverlust. Da ein Kulturdenkmal seinen Denkmalwert in gewissem Maß durch den – auch örtlichen – historischen Kontext, in dem es entstanden ist, bezieht, kann das versetzte Objekt den amtlichen Denkmalschutz verlieren; seine Denkmalseigenschaft als Zeugnis einer vergangenen Kultur verliert es damit in der Regel nicht.

In einigen Ländern liegt auch der Unterhalt einiger ausgesuchter Kulturdenkmäler – zumeist in öffentlichem Besitz – der Denkmalbehörde. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung eines angenäherten historischen Bestands gehören.

Denkmalpflege belastet in der Regel den Denkmaleigentümer und kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Sonderbelastung des Denkmaleigentümers beruht etwa in Deutschland auf Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, der Sozialbindung des Eigentums. Dies ist eine Beschränkung seines Eigentums.

Bodendenkmalpflege

Die Bodendenkmalpflege befasst sich mit Bodendenkmälern , also unbeweglichen oder beweglichen Denkmälern, die sich im Boden befinden oder befanden, d.h. sie ist Aufgabe spezieller Behörden . Die Bodendenkmalpflege wird unterteilt in archäologische Denkmalpflege und paläontologische Denkmalpflege .

Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege reichen von der systematischen Bestandserfassung und Inventarisation (mittels Begehungen, Luftbildinterpretation, Bauaufnahme usw.), Überprüfung geplanter Baumaßnahmen auf bodendenkmalpflegerische Relevanz, Voruntersuchung ( Prospektion ), Ausgrabungen (planmäßig oder als Notgrabung bei Zerstörung durch Baumaßnahmen), Restaurierung und Katalogisierung geborgener Objekte, der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Veröffentlichung der gefundenen Ergebnisse bis zu deren Präsentation.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Die Bau- und Kunstdenkmalpflege basiert auf Kunstgeschichte und Architekturwissenschaften. Sie nimmt innerhalb der Denkmalpflege einen sehr breiten Raum ein.

Der Architekt Karl Friedrich Schinkel forderte bereits im frühen 19. Jahrhundert Schutzbehörden für Kunstdenkmäler. In Frankreich gilt Viollet-le-Duc als Begründer der stilistischen Restauration, die um 1830 einsetzte. In Preußen gab es 1843 den ersten Kurator, auch Denkmalpfleger genannt. 1850 wurde die österreichische K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale gegründet. Sie war dem Ministerium für Handel und Gewerbe unterstellt.

Baron Charles de Graimberg (1774–1864/65?), der „Retter“ des Heidelberger Schlosses , gilt zumindest in Deutschland als der erste offiziell beauftragte Denkmalpfleger. Dank seiner Bild-Veröffentlichungen setzten weitere staatliche Bemühungen in Baden ein, die Ruine vor weiterem Raubbau zu schützen.

Das erste moderne deutsche Denkmalschutz- und pflegegesetz wurde 1902 im Großherzogtum Hessen erlassen. 1911 wurde in Preußen die Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler zum Staatsdenkmalamt umgewandelt. Dieses wurde in zwei Bereiche unterteilt: einen kunsthistorisch-technischen Bereich, der sich mit Denkmalpflege beschäftigte und einen juristisch-administrativen Bereich, der für die rechtlichen Grundlagen zuständig war.

Gartendenkmalpflege

Die Gartendenkmalpflege ist erst seit wenigen Jahrzehnten als ein eigenes Fachgebiet der Denkmalpflege etabliert. Sie wird rechtlich – wie die Landschaftsarchitektur zum Bauwesen – zur Baudenkmalpflege gezählt.

Städtebauliche Denkmalpflege

Das Baudenkmal oder das Denkmalensemble steht in einem räumlichen Kontext. Die städtebauliche Entwicklung soll Rücksicht auf Baudenkmäler und deren Umgebung nehmen, um deren Wert und Wirkung nicht zu beeinträchtigen. Deshalb haben Städte mit großen historischen Baubeständen häufig Satzungen und Pläne zum Schutz der Silhouette, der Dach- und Fassadengestaltung entwickelt. Dazu kann auch der Erhalt historischer Platz- und Straßenzüge gehören. Die Festschreibung des Verlaufs der Gebäudefronten sichert zugleich auch die historischen Straßenräume. Eines der Instrumente zur historischen Analyse des Stadtgrundrisses ist die Stadtmorphologie . Bei besonders wichtigen historischen Gebäuden und Ensembles sind Schutzzonen erforderlich, die das Bauen in der Umgebung begrenzen und regeln. So hat z. B. die UNESCO von der Stadt Köln Schutzzonen für das Weltkulturerbe Kölner Dom gefordert, oder erkennt Dresden den Status wegen gewisser Bautätigkeiten wieder ab.

Städtebaulicher Denkmalschutz

Der Städtebauliche Denkmalschutz dient dem Schutz von historischen Stadtkernen. Durch das Programme Städtebaulicher Denkmalschutz werden in Deutschland von Bund und Ländern Gebiete gefördert, um die Einheit zwischen Gebäude- und Stadtsanierung in ausgewählten Städten mit besonders bedeutsamen Stadtkernen zu bewirken.

Historische Bauforschung

Die Bauforschung dient der Erforschung der Bau- und Nutzungsgeschichte und der Substanz eines Bauwerks. Darüber hinaus liefert sie Daten für die von der Substanz unabhängige Dokumentation. Ihre Ziele sind die Einschätzung des historischen Wertes und das Erlangen von Erkenntnissen für angemessene Maßnahmen der Denkmalpflege, auch im Falle einer Sanierung.

Bei der Bauforschung geht man schrittweise vor, meist steht am Anfang eine maßstabsgerechte, meist sogar verformungsgenaue Zeichnung, die sogenannte Bauaufnahme . Diese vermittelt Erkenntnisse über die Morphologie des Bauwerks und konservatorische Probleme. Ein weiterer Schritt ist das Raumbuch , eine zeichnerische, photographische und beschreibende Dokumentation des Bauwerks und seiner Teile. Wichtig ist die systematische Gliederung, die von einer einmal festgelegten – oder zeitlich erzwungenen- Genauigkeitsstufe nicht mehr abweicht, also nicht mehr weiter subjektiv auswählt. Zusammen mit der Auswertung von Archivmaterialien erreicht die Bauforschung so eine präzise Erkenntnis des historischen Wertes eines Bauwerks, die für anstehende Maßnahmen und für die reine Dokumentation von Daten im Archiv dienen.

Aktuelle Lage der Denkmalpflege in Deutschland

Derzeit stoßen die Landesdenkmalämter aufgrund der finanziell angespannten Finanzsituation und ihrer personellen Ausstattung an Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit und Belastbarkeit. Zahlreiche Fachbehörden verloren in den letzten Jahren ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit und ihre damit verbundene unabhängige Position, einige Fachämter wurden aufgelöst. Umsomehr gefordert sind und gefördert werden bürgerschaftliches Engagement. [14]

Seit den 1990er Jahren scheint auch die Ökonomisierung Eingang in die Denkmalpflege gefunden zu haben und damit möglicherweise ein Paradigmenwechsel. [15] Dies spiegelt sich unter anderem in der öffentlichen Meinung und besonders in der Politik wider. Dabei kommt der qualitativen Diskussion des archäologischen und bauhistorischen Erbes kaum mehr eine Bedeutung zu.

26 Resolutionen des Europarats befassen sich mit verschiedenen Aspekten der Denkmalpflege. Die Umsetzung der Resolutionen gestaltet sich schwierig. Derzeit wird an einer gemeinsamen europäischen Plattform gearbeitet, da die grenzüberschreitende fachliche Zusammenarbeit noch zu wünschen übriglässt. Im April 2006 wurde in London auf Einladung von English Heritage von Leitern von Denkmalämtern aus 23 europäischen Staaten ein European Heritage Heads Forum (kurz EHHF) gebildet. Es soll jährlich als gemeinsame Lobby zu einem Gedankenaustausch tagen, gemeinsame Workshops und Aktionen organisieren und bestehende Netzwerke zwischen Denkmalpflege und Tourismus stärken und ausbauen.

Förderung des Denkmalpflegegedankens

Im September jeden Jahres werden die von der Europäischen Union eingeführten European Heritage Days durchgeführt, um im Bewusstsein der Bürger die kulturelle Bedeutung von Denkmalen im Sinne „lebendiger Geschichte“ zu verankern. Jährlich gibt es dazu ein anderes Thema.

In Deutschland heißt diese Veranstaltung Tag des offenen Denkmals , in Österreich Tag des Denkmals . Auch die Schweiz ist mit dem Europäischen Tag des Denkmals an dieser Aktion beteiligt.

Auf europäischer Ebene existiert mit Europa Nostra außerdem ein nationenübergreifender Verbund für die Verbreitung des Denkmalschutz-Gedankens, der mit “ European Union Prize for Cultural Heritage / Europa Nostra Awards “ veranstaltet und damit die höchste Auszeichnung für Denkmalschutz auf europäischer Ebene vergibt.

Zitat

„Jedes Denkmal ist an die materielle Substanz gebunden, aus der es besteht und die seine Existenz erst ermöglicht. Sie lässt uns den Prozess der Entstehung und Bearbeitung des Denkmals nachvollziehen, zeigt aber auch die Spuren der Zeit, die seit der Fertigstellung vergangen ist, berichtet von Umbauten, Veränderungen und Funktionswandlungen, vom Schicksal der Bewohner und Benutzer, von guten wie schlechten Phasen.“

Achim Hubel : Denkmalpflege Aufgaben, Ziele und Probleme der gegenwärtigen Denkmalpflege, S. 311 , Stuttgart 2006/2011

Ausbildung, Forschung und Lehre im deutschsprachigen Raum

Denkmalpflege ist Gegenstand verschiedener Handwerksberufe, so der Steinmetze und speziell in Bayern der sogenannten Kirchenmaler . Der Beruf des Restaurators ist nicht in allen Bundesländern geschützt, mittlerweile wurde in München ein eigenständiger Lehrstuhl dazu eingerichtet. Der Beruf des selbständigen Fensterhandwerkers ist auf die denkmalgerechte Fensterinstandsetzung spezialisiert und erst Ende der 1990er Jahre von Schweden nach Deutschland gelangt. [16] Dieses noch junge Berufsbild ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt und wird von Fensterhandwerkern an selbständige Handwerker angrenzender Berufsbilder weitervermittelt. Speziell für Denkmalpflege sind etliche fächerübergreifende Aufbaustudiengänge eingerichtet worden, so in Bamberg und Hildesheim. Die Studiengänge in München und Dresden wurden inzwischen wieder aufgegeben.

Ausbildungsstätten:

  • Universität Bamberg : Masterstudium Denkmalpflege
  • Technische Universität Berlin : Masterstudium Denkmalpflege
  • BTU Cottbus : Masterstudium Bauen und Erhalten sowie Masterstudium World Heritage Studies
  • Technische Universität Dresden : Masterstudium Denkmalpflege und Stadtentwicklung
  • Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) : Schutz Europäischer Kulturgüter
  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg : Masterstudiengang Denkmalpflege [17]
  • HAWK Hildesheim : Vertiefungsrichtung Bauen im Bestand/Baudenkmalpflege
  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT): Masterstudiengang Altbauinstandsetzung
  • Technische Universität München : Lehrstuhl für Baugeschichte, Historische Bauforschung und Denkmalpflege
  • Hochschule Wismar : Fernstudiengang Master Bauen mit Bestand

Literatur

Bücher und Aufsätze
  • Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kunst und Kultur (Hrsg.): Vom Wert alter Gebäude (Denkmalpflege in Niederösterreich Band 46; Mitteilungen aus Niederösterreich Nr. 3/2011). Druckerei Berger, Horn 2011, OCLC 773014992 .
  • Adrian von Buttlar, Christoph Heuter (Hrsg.): denkmal!moderne-Architektur der 60er Jahre – Wiederentdeckung einer Epoche . JOVIS, Berlin 2007, ISBN 978-3-939633-40-2 .
  • Adrian von Buttlar u. a. (Hrsg.): Denkmalpflege statt Attrappenkult. Gegen die Rekonstruktion von Baudenkmälern – eine Anthologie . Bauverlag, Birkhäuser, Gütersloh/ Berlin/ Basel 2010, ISBN 978-3-0346-0705-6 , S. 146.
  • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (Hrsg.): Denkmäler in Deutschland – Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. 1. Auflage. 2003, ISBN 3-922153-14-3 .
  • Hannes Eckert, Joachim Kleinmanns, Holger Reimers: Denkmalpflege und Bauforschung. Aufgaben, Ziele, Methoden. Karlsruhe 2000.
  • Gabriele Dolff-Bonekämper: Die Entdeckung des Mittelalters. Studien zur Geschichte der Denkmalerfassung und des Denkmalschutzes in Hessen-Kassel bzw. Kurhessen im 18. und 19. Jahrhundert. Dissertation . Hessische Historische Kommission Darmstadt , und Historische Kommission für Hessen , Marburg 1985, ISBN 3-88443-149-8 .
  • Michael Falser: Zwischen Identität und Authentizität. Zur politischen Geschichte der Denkmalpflege in Deutschland . Thelem Verlag, Dresden 2008, ISBN 978-3-939888-41-3 .
  • August Gebeßler , Wolfgang Eberl: Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland . Köln 1980
  • Wolfgang Götz: Beiträge zur Vorgeschichte der Denkmalpflege (Die Entwicklung der Denkmalpflege in Deutschland vor 1800) . Dissertation, Leipzig 1956.
  • Michael Hecker, Ulrich Krings (Hrsg.): Bauten und Anlagen der 1960er und 1970er Jahre – ein ungeliebtes Erbe? Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0679-2 .
  • Achim Hubel: Denkmalpflege . Stuttgart 2006/2011, ISBN 978-3-15-018813-2 .
  • Norbert Huse (Hrsg.): Denkmalpflege. Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten . 3. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-40544-4 .
  • Gottfried Kiesow : Denkmalpflege in Deutschland. Eine Einführung . 4., überarbeitete Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000. (1. Auflage 1982; 2., verbesserte Auflage 1989; 3., gegenüber der 2. unveränderte Auflage 1995)
  • Gottfried Kiesow: Gesamtkunstwerk. Die Stadt: Zur Geschichte der Stadt vom Mittelalter bis in die Gegenwart . Deutsche Stiftung Denkmalschutz, 2000, ISBN 3-936942-08-0 .
  • Gert Th. Mader , Michael Petzet : Praktische Denkmalpflege . Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart/ Berlin/ Köln 1993.
  • Dieter J. Martin, Michael Krautzberger (Hrsg.): Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege – einschließlich Archäologie, Recht, fachliche Grundsätze, Verfahren, Finanzierung . Hrsg. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, C. H. Beck Verlag, München 2004, ISBN 3-406-51778-1 ; ausführliche Rezension von Jürgen Klebs in: Die Denkmalpflege Band 63, 2005, Heft 1, S. 91–95 „Rezensionen“; 3., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. München 2010, ISBN 978-3-406-60924-4 .
  • Hans-Rudolf Meier, Ingrid Scheurmann (Hrsg.): DENKmalWERTE. Beiträge zur Theorie und Aktualität der Denkmalpflege. Georg Mörsch zum 70. Geburtstag. Deutscher Kunstverlag, Berlin/ München 2010, ISBN 978-3-422-06903-9 .
  • Guenther Ruffert: Sanieren von Baudenkmälern . Beton-Verlag, 1981.
  • Ingrid Scheurmann , Hans-Rudolf Meier (Hrsg.): Echt – alt – schön – wahr. Zeitschichten der Denkmalpflege . Deutscher Kunstverlag, München/ Berlin 2006, ISBN 3-422-06653-5 .
  • Schriftenreihe Stadtentwicklung und Denkmalpflege. JOVIS Verlag, Berlin:
    • Band 10: Stadt Raum Zeit, Stadtentwicklung zwischen Kontinuität und Wandel. 2008, ISBN 978-3-939633-72-3 .
    • Band 11: Stadtbild und Denkmalpflege, Konstruktion und Rezeption von Bildern der Stadt. 2008, ISBN 978-3-939633-73-0 .
    • Band 12: Stadtgestalten – Visionen Allianzen Wege. ISBN 978-3-939633-74-7 .
    • Band 14: Leerräume – Der Umgang mit Denkmalen als Sinnstiftungsprozess am Beispiel der Schlösser und Herrensitze in Brandenburg. ISBN 978-3-86859-081-4 .
    • Band 16: Denkmal Ost-Moderne – Aneignung und Erhaltung des baulichen Erbes der Nachkriegsmoderne. JOVIS Verlag Berlin 2012, ISBN 978-3-86859-143-9 .
  • Hans-Rudolf Meier, Ingrid Scheurmann , Wolfgang Sonne, Ulrike Wendland (Hrsg.): WERTE. – Begründungen der Denkmalpflege in Geschichte und Gegenwart. JOVIS Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-86859-162-0 .
Zeitschriften
  • Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Esslingen (Hrsg.): Denkmalpflege in Baden-Württemberg .
  • Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Die Denkmalpflege , Wissenschaftliche Zeitschrift
  • Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Hrsg.): DENKMALSCHUTZ Informationen. ISSN 0723-2314 .
  •   Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege . 1947ff , ISSN 0029-9626 (vierteljährlich, verlag-berger.at ).
  •   Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Restauratorenblätter . (jährlich).
  •   Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege . (unregelmäßig)..
  • VDR-Beiträge zur Erhaltung von Kunst und Kulturgut: Die Fachzeitschrift des VDR , hrsg. vom Verband der Restauratoren (VDR) – erscheint zweimal jährlich, wie auch weitere Monographien zu Spezialthemen, restauratoren.de .
  • Restauro – Fachpublikation für Restauratoren, Konservatoren und Denkmalpfleger, Callwey Verlag München, ISSN 0933-4017 , restauro.de
  • ZKK – Zeitschrift für Kunsttechnologie und Konservierung erscheint seit 1987, 2 Hefte pro Jahr, Wernersche Verlagsgesellschaft, ISSN 0931-7198 , wernersche.de .
  • Restaurierung und Archäologie. Konservierung, Restaurierung, Technologie, Archäometrie (mehrsprachig), erscheint jährlich, Band 1 erschien 2008, Verlag des Römisch-Germanischen Zentralmuseums – Forschungsinstitut für Vor- und Frühgeschichte Mainz.

 

Einzelnachweise

  1. Leitbild Denkmalpflege
  2. Zitiert nach: Dolff-Bonekämper: Die Entdeckung des Mittelalters. S. 17, Anm. 28.
  3. Dolff-Bonekämper: Die Entdeckung des Mittelalters. S. 17, Anm. 28.
  4. Dolff-Bonekämper: Die Entdeckung des Mittelalters. S. 17.
  5. deutsche-burgen.org
  6. Dieter J. Martin, Michael Krautzberger: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, München 2006, S. 729.
  7. Karl-Jürgen Krause: Lexikon Denkmalschutz und Denkmalpflege, Essen 2011, S. 289.
  8. Karl-Jürgen Krause: Lexikon Denkmalschutz und Denkmalpflege, Essen 2011, S. 290.
  9. Michael Petzet: Grundsätze der Denkmalpflege, ICOMOS, Hefte des Deutschen Nationalkomitees Band X, München 1992, S. 3.
  10. Dieter J. Martin, Michael Krautzberger: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, München 2006, S. 535.
  11. www.denkmalpflege-forum.de (PDF; 36 kB)
  12. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Baumaßnahmen an Baudenkmälern. In: Denkmalpflege Informationen. München 2008, S. 7. ISSN 1863-7590
  13. Volker Dittmar: Rote Karte für modernen Neubau. In: Fürther Nachrichten vom 1. November 2006 (Online); Volker Dittmar: Andere Sicht aufs Haus. In: Fürther Nachrichten vom 17. November 2006 (Online); „Beton-benebelte Bau-Banausen?“ (Blogdiskussion); Alexander Mayer: Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 15 v. 18. Januar 2007, S. 5 f. Online-PDF
  14. Themenspecial Denkmalpflege der Zeitschrift „Das Parlament”
  15. Diskussion über die Ökonomisierung der Denkmalpflege (PDF; 0,2 MB)
  16. Landesamt für Denkmalpflege Hessen: Bauberater-Fenster in Hessen. Arbeitsblatt I-Erhaltung und Ergänzung. Wiesbaden 2001/2005.
  17. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Stabsstelle des Rektors: Denkmalpflege (Master) – Uni Halle. In: www.studienangebot.uni-halle.de. Abgerufen am 11. April 2016.
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