Bewerbungsfotos

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Die Begriffe Bewerbungsfoto oder Bewerbungsbild beschreiben per Definitionen in erster Linie den Umfang der Bildverwendung und -verbreitung. Es sind Porträtaufnahmen , welche für die Verbreitung innerhalb einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle erstellt werden.

Manche Personalabteilungen fordern noch immer Bilder an, obwohl sie es objektiv nicht mehr „fordern“ dürfen.

Differenzierung

Bewerbungsfotos werden bezüglich ihrer üblichen Größe (in Zentimetern) unterschieden. Der Terminus beschreibt außerdem die Art der Verwendung und den Umfang der Verbreitung in einer Bewerbung. Die Verwendung beschränkt sich auf Nutzung in Bewerbungsschreiben oder tabellarischen Lebensläufen. Ein Bewerbungsfoto wird also grundsätzlich nicht publiziert (veröffentlicht). Man hat also einen überschaubaren Empfängerkreis. Ziel des Fotos war es, dass der mögliche Arbeitgeber sich ein besseres Bild von Bewerbern und Bewerberinnen machen konnte.

In Deutschland wurden Bewerbungsfotos traditionell Bewerbungsunterlagen beigefügt, wenn man sich um eine Arbeitsstelle beworben hat. Um Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben zu vermeiden, handelt es sich beim Bewerbungsfoto inzwischen allerdings um ein „Auslaufmodell“. Moderne Bewerbungsschreiben enthalten daher kein Bewerbungsfoto.

Bewerbungen von Models oder Schauspielern bei entsprechenden Agenturen und ähnlichen Auftraggebern sind vom Bewerbungsbild zu unterscheiden. Hier spricht man die eher von Sedcardfotos . Es sind dann meist auch Ganzkörperaufnahmen erforderlich.

In vielen Ländern (auch in Europa) war es noch nie üblich ein Bewerbungsfoto zu verschicken.

Gestaltung und Einbindung

Die Mimik sollte freundlich, souverän, lächelnd sein – je nach Zielgruppe (Beruf, Branche oder Position) kann diese Anforderung sehr unterschiedlich sein.

Es ist von Vorteil, wenn man die Art der Kleidung auf den jeweiligen Beruf, Karrierestufe oder Branche abstimmt

Ob ein Bewerbungsfoto in Farbe oder Schwarz-Weiß erstellt wird, ist Geschmackssache. Hier ist in jedem Fall die Zielgruppe zu berücksichtigen. Bei Schwarz-Weiß-Bildern sind kontrastreiche Farben bei der Kleidung empfehlenswert. Bei Farbbildern sollte der Hintergrund neutral bleiben. Die Farben der Kleidung sind individuelle Geschmackssache, da es keine Vorschrift für Kleidung gibt. Daher sind neutrale Bewerbungen ohne Bild ideal, weil chancengleich.

Im Lebenslauf wird das Bewerbungsfoto meist rechts oben verwendet. Das gängigste Format ist 4,5 × 6 cm (Breite × Höhe). Auf dem Deckblatt wird es hingegen meist mittig positioniert. Üblich sind hier hochformatige Bilder in der Größe 6,5 × 9 cm (Breite × Höhe) oder querformatige Bilder in der Größe 9 × 6,5 cm (Breite × Höhe).

Bewerbungsfotos werden nur an Personalabteilungen oder Personalverantwortliche verschickt. Es ist üblich, dass diese Bilder entweder nach Gebrauch zurückgesendet werden oder auf Datenträgern (des Empfängers) gelöscht werden. Bewerber erhalten dann schriftlich einen Hinweis darüber, dass die Daten gemäß Datenschutzrichtlinien entfernt wurden.

Medien

Bewerbungsfotos können, je nach Branche oder Position (um die es bei der Bewerbung geht) ganz unterschiedlich dargereicht werden. Entweder als digitale Datei per E-Mail oder eingebunden in ein Textdokument. Oder herkömmlich aufgeklebt als Fotoabzug (Laborvergrößerung) oder Ausdruck auf Fotopapier.

Rechtsvorschriften und Bildhonorare

Im Jahre 2007 wurde in Deutschland das Gesetz zur Chancengleichheit, gemäß den Vorgaben der Europäischen Union, verändert. Seitdem dürfen Arbeitgeber beispielsweise keine Bewerbungsfotos mehr fordern. In der Praxis ist dies jedoch noch üblich, wenn auch veraltet.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hierzu formuliert: „Chancengleichheit kann durch neue Rekrutierungsstrategien wie die anonymisierte Bewerbung vorangebracht werden. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die dieses Verfahren nicht einführen wollen, sollten zumindest den Verzicht auf Bewerbungsfotos erwägen.“ [1]

Bewerbungsfotos können nach Rücksprache mit dem Urheber , meist gegen Entrichtung weiterer Lizenzgebühren (Bildhonorare), auch im täglichen Geschäftsverkehr Verwendung finden, beispielsweise als Porträt auf einer Firmenhomepage oder in Sozialen Netzen mit Geschäftszweck, oder für Werbezwecke.

Im Falle einer umfassenderen Bildverwendung ist generell ein Urhebervermerk gem. § 13 UrhG – Nennung des Urhebers am Bild (bei Websites im Impressum + Verlinkung auf die Homepage des Urhebers) vorgesehen. Werden Bilder werblich, redaktionell oder journalistisch veröffentlicht (auch Intranets), dann resultiert aus der erbrachten Leistung des Fotografen (und beteiligten Künstlern) gem. § 24 KSVG ggf. generell eine Abgabepflicht für Auftraggeber an die Künstlersozialkasse.

Alternativen zum Bewerbungsfoto

Als Alternative zum Bewerbungsfoto haben sich unter anderem Motivationsschreiben etabliert.

Darüber hinaus besteht für Bewerber die Möglichkeit auf Jobmessen einen ersten Eindruck beim Personaler zu hinterlassen.

 

Das Original dieses Artikels finden Sie hier.
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Die Authoren des Originalartikels sind hier veröffentlicht.
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