Fachanwaltschaft erfordert besondere theoretische Kenntnisse und weitreichende praktische Erfahrung. In der Kanzlei sind die Fachanwaltsgebiete Erb-, Familien-, Straf- und Verkehrsrecht abgedeckt. Daneben vertreten wir auch in sämtlichen Rechtsgebieten des Zivilrechts, z.B. Kaufrecht, Arbeitsrecht v.a. in Grundstücksangelegenheiten.