Rechtsanwälte
in Bad Harzburg

Schwerpunkte und Leistungen

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Über Uns

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.

(E. v. Feuchtersleben Aphorismen)

Mit langjährigen Erfahrungen und fundierten Fachkenntnissen beraten wir in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen, die hohe Anforderungen an die Qualität der Beratungsleistungen stellen. Wir zeichnen uns durch Professionalität und hohe Einsatzbereitschaft aus.

Sie als unser Mandant stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir ihr Anliegen mit der er­forderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendi­gen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbst­verständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fäl­len das Mittel der Wahl. Sollte ein außergericht­licher Lösungsweg nicht erfolgversprechend sein, werden wir Sie selbstverständlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vertre­ten.

Bei der Bearbeitung von Mandaten haben wir es mir zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten auf ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst zu beraten und jederzeit als persönliche Ge­sprächspartner zur Verfügung zu stehen. Außer­dem stimmen wir von uns zu verfassende Schrift­sätze, die das Mandat betreffen, mit unseren Mandanten ab. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden, indem wir Ihnen von allen Ihr Man­dat betreffenden ein- und ausgehenden Schrift­sätzen Abschriften zukommen lassen.

Auch wenn wir über weitreichende fachliche Kompetenz ver­fügen, gehört es unserer Meinung nach auch zu einem guten Rechtsanwalt, einzugestehen, falls wir Sie nicht umfassend beraten können. Für diesen Fall greifen wir auf vielfältige Kooperationen zurück.

Es entspricht unserem Grundverständnis schnell, umfassend und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten zu agieren. Deshalb legen wir großen Wert auf ein engagiertes Vorantreiben aller zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten erforderlich erscheinenden Maßnahmen. Frei nach dem Motto: "fortiter in re, suaviter in modo", hart in der Sache, verbindlich im Ton. Unnötige Emotionalität schadet und ist rechtlich unbeachtlich, daher ist es ja auch besser, sich durch einen Anwalt (mit der nötigen Distanz zur Sache) vertreten zu lassen.

Leistungen

Neben der Rechtsberatung bieten wir ein freiwilliges Konfliktlösungsverfahren.

Die Mediation:

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, bei der alle Seiten gewinnen. (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Was kennzeichnet die Mediation?

Eigenverantwortung und Autonomie
Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.

Offenheit und Informiertheit
Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianden alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Neutralität und Allparteilichkeit
Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein, er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Vertraulichkeit
Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianten im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.

Wie viele Rechtsanwälte gibt es in Niedersachsen?

Unternehmensdichte

Hier finden Sie die Anzahl der Unternehmen für Rechtsanwälte bei GoYellow, die auf 10.000 Einwohner kommen.

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Schneider Rechtsanwalt und Mediatorin in Bad Harzburg ist in den Branchen Rechtsanwälte und Steuerrecht tätig.