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Service
Wir für Sie ...
Wir beraten Sie individuell und während des ganzen Jahres,
wir gestalten Ihre steuerliche Situation bestmöglich,
wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung,
wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt ...
... und das alles im Rahmen unseres Mitgliedsbeitragsohne Aufpreis.
Unsere Leistungen im Überblick
- individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
- Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und Ermitteln Ihres voraussichtlichen Steuerergebnisses
- ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
- Beratung zur Steuerklassenwahl
- Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
- Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
- steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
- Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
- steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
- Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
- Beantragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
- Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
Wer Mitglied werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre/Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
- sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum
sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Weitere Informationen
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft? www.steuerring.de
Team
Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Beratungsstelle Hemer
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) ist mit mehr als 240.000 Mitgliedern und über 1.000 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Auch in Hemer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten u. a. Hilfe bei der Steuererklärung.
Die Beratungsstelle in Hemer besteht seit 2003. Der Beratungsstellenleiter Martin Hörstemeier ist Diplom-Kaufmann (Schwerpunkt Steuerrecht) und Steuerberater. Von 1990 bis 2010 war er im Rechnungswesen/Controlling in Großunternehmen tätig, seit 2003 ist er selbständiger Unternehmensberater.
Gute und qualifizierte Beratung hat für ihn einen hohen Stellenwert. Das spiegelt sich insbesondere in der Zertifizierung seiner Beratungsstelle nach DIN 77700 wider.
Seit 2010 ist Martin Hörstemeier zudem Dozent im vereinseigenen Schulungswerk TeLios. Neben seinen Aufgaben als Beratungsstellenleiter und Dozent engagiert sich Martin Hörstemeier im Bilanzbuchhalterverband BVBC.
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Impressum
Impressum
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
(Lohnsteuerhilfeverein)
Alsfelder Str. 10
64289 Darmstadt
Tel. 06151-97840
Fax 06151-978497
E-Mail: info@steuerring.de
Vertretungsberechtigt:
Rainer Faßnacht (Vorstandssprecher),
Christian Munzel (Mitglied des Vorstands)
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Alsfelder Str. 10
64289 Darmstadt
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Adickesallee 32
60322 Frankfurt / Main
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) ist ein nichtwirtschaftlicher, eingetragener Verein i.S.d. § 21 BGB. Nach § 14 StBerG ist er als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt. Er leistet seinen Mitgliedern im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG steuerliche Hilfe. Er ist Mitglied des Neuen
Verbands der Lohnsteuerhilfevereine, mit Sitz in Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin.
Eingetragen im Vereinsregister Darmstadt VR 1624
USt-IdNr.: DE 111610885
Das Verhältnis zu seinen Mitgliedern wird insbesondere durch die Vereinssatzung des Steuerrings bestimmt.
In Angelegenheiten, die das Mitgliedschaftsverhältnis betreffen, ist gem. § 16 der Vereinssatzung Darmstadt Gerichtsstand. Dies folgt der gesetzlichen Bestimmung in § 22 ZPO.
Lohnsteuerhilfevereine sind aufgrund des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie der dazu ergangenen Verordnung (DVLStHV) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall von 50.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 10 DVLStHV.
Der Steuerring unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Das Arbeitsgebiet des Vereins ist der Geltungs- und Anwendungsbereich des Steuerberatungsgesetzes.
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Steuerring Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. in Hemer ist in der Branche Lohnsteuerhilfevereine tätig. Steuerring Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. wurde im Jahr 2003 gegründet und hat 1-4 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist ein Einzelunternehmen. Für einen Besuch bei Steuerring Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. stehen Ihnen Parkplätze zur Verfügung.