Rechtsanwälte Wöhrle & Paulus
Rechtsanwälte, Wirtschaftsrecht
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Da die beiderseits empfangenen Leistungen nach erklärtem Widerruf zurück zu gewähren sind, ist es auch wichtig, dass der Verbraucher sich frühzeitig, möglichst noch vor dem erklärten Widerruf, darum kümmert, dass er über eine Anschlussfinanzierung verfügt.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so können die Bankkunden durch einen erklärten Widerruf erhebliche Summen sparen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, so rufen Sie uns unter 07322 / 95 77 40 an oder setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbindung.
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Rechtsanwälte Jens Wöhrle und Roman Paulus
Zuständige Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer Stuttgart www.rak-stuttgart.de
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Rechtsanwälte Wöhrle & Paulus in Giengen an der Brenz ist in den Branchen Rechtsanwälte und Wirtschaftsrecht tätig. Rechtsanwälte Wöhrle & Paulus kooperiert mit Merath Consulting.