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Mutmaßliche Beihilfe zur Veruntreuung, Unterschlagung und anderes durch Sachbearbeiter des Finanzamtes Heidelberg sowie mutmaßliche Duldung hierzu und Strafvereitelung im Amt durch den Amtsleiter Herrn Thomas Riedel. Mit Schreiben im Jahr 2021 teilt mir das Finanzamt Heidelberg im Jahr 2021mit, dass mein Erstattungsanspruch aus der Steuererklärung von 2020 an die Landesoberkasse Metzingen abgetreten werden würde. Ich habe jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Abtretungserklärung abgegeben. Auch habe ich diesbezüglich keinen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss erhalten. Mit Schreiben vom 20.06.2020 hatte ich nachweislich eine Ratenzahlung bei der Landesoberkasse Metzingen beantragt. Dieser schriftliche Antrag auf Ratenzahlung ist bei der Landesoberkasse Metzingen eingegangen , da der unterschriebene Rückschein an mich zurück gesandt wurde. Anstelle mir eine angemessene Ratenzahlung zu gewähren oder gar sich mit mir diesbezüglich in Verbindung zu setzen, veruntreuten die Sachbearbeiter der Landesoberkasse Metzingen Frau SPOHN und Frau LINTNER den Antrag auf Ratenzahlung und reagierten in keinster Weise auf meinen Ratenzahlungsantrag. In der Folgezeit hielten die Sachbearbeiter der Landesoberkasse Metzingen- Frau SPOHN und Frau LINTNER an der Veruntreuung meines Antrages auf Ratenzahlung fest und reagierten diesbezüglich nicht. Ohne mich weiter zu informieren pfändete die Landesoberkasse Metzingen ohne jegliche weitere Informationen beim Finanzamt Heidelberg den Anspruch der Lohnsteuerrückerstattung aus dem Steuerjahr 2020. Einen gesetzliche vorgeschrieben Pfändungs- und Überweisungsbeschluss habe ich bezüglich dieser Pfändung selbst durch die Landesoberkasse Metzingen zu keinem Zeitpunkt erhalten. Dieser ging wohl nur beim Finanzamt Heidelberg direkt ein. Somit haben die Sachbearbeiter der Landesoberkasse Metzingen Frau SPOHN und Frau LINTNER die Pfändung beim Finanzamt Heidelberg vorgenommen, ohne mir den gesetzlich vorgeschriebenen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zu übermitteln bzw. mit PERSÖNLICH ZUSTELLEN ZU LASSEN. Insoweit erfolgte diese Pfändung beim Finanzamt Heidelberg widerrechtlich durch die Sachbearbeiter SPOHN UND LINTNER der Landesoberkasse Metzingen. In einer E-Mail behauptete dann die Landesoberkasse Metzingen, dass es einem Schuldner selbst verboten sei, sich selbst direkt mit der Landesoberkasse in Verbindung zu setzen. Einem Schuldner wäre es quasi verboten, sich mit der Landesoberkasse in Verbindung zu setzen und mit dieser zu kommunizieren. Hätte die Landesoberkasse Metzingen meinen schriftlichen Antrag auf angemessene Ratenzahlung nicht veruntreut und hätte sich stattdessen auf eine angemessene Ratenzahlung eingelassen, so wäre es nicht zu dieser Pfändung beim Finanzamt Heidelberg gekommen. Jedoch wurden alle Versuche von mir durch die Sachbearbeiter der Landesoberkasse Metzingen SPOHN UND LINTNER vorsätzlich unterbunden und eingereichte Unterlagen veruntreut, um eine Pfändung durchführen zu können. Mittlerweile greift diese Pfändung auch auf die Lohnsteuerrückerstattung von 2022 beim Finanzamt Tübingen über, ohne dass ich überhaupt einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss über die Pfändung beim Finanzamt Tübingen erhalten habe. Bei der Landesoberkasse Metzingen gab es in der Vergangenheit bereits Veruntreuungen durch kriminelle Sach Die Abtretung des Finanzamtes Heidelberg an die Landesoberkasse Metzingen ist daher rechtswidrig und das Finanzamt Heidelberg beteiligt sich hiermit an einer Beihilfe zur Veruntreuung. Dasselbe erlangt dann Gültigkeit durch die ebenfalls rechtswidrigen Handlungen der Sachbearbeiter des Finanzamtes Tübingen. Die Amtsleitung des Finanzamtes Tübingen Frau Julia Eisele-Kalmbach duldet hierzu die mutmaßlichen rechtswidrigen Handlungen der Sachbearbeiter des Finanzamtes Tübingen, duldet dies und nimmt mutmaßlich bewusst Strafvereitelung im Amt in Kauf, um verbotenerweise einem anderen einen Rechtsvorteil zu verschaffen . Sowohl Frau Hämmerle als auch Frau Holzwarth vom Finanzamt Tübingen erklärten sinngemäß, dass diese sich nicht mit geltendem Recht auseinandersetzen und diese Rechtsvorschriften auch nicht überprüfen müssen.
Bewertung auf golocal.de von ilse bilse am Do. 01.02.2024
Das Finanzamt ist leider nicht erreichbar. Es kommt immer der Anrufbeantworter, es gibt keine e-mail Adressen und auf Anfragen über das Kontaktformular wird nicht geantwortet.
Bewertung auf golocal.de von Gerhard K1 am Di. 25.07.2023

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Info: Bei diesem Eintrag handelt es sich nicht um ein Angebot von Finanzamt Heidelberg, sondern um von goyellow.de bereitgestellte Informationen.