Der Notar steht Ihnen als unparteiischer, kompetenter Berater insbesondere in folgenden Bereichen zur Verfügung: Immobilienrecht, Verkauf oder Schenkung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen; Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge); Familienrecht (Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen); Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbH's und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Unternehmensauskünfte, Handelsregistermeldungen); Altersabsicherung (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen).