Die Unisex-Tarife kommen!!! Ab dem 21.12.2012 ist es soweit: Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes folgend, müssen alle Versicherungsunternehmen geschlechtsneutrale Leistungen, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Diese werden aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingeführt. Laut Urteil darf keine Tarifunterscheidung aufgrund des Geschlechtes getroffen werden.
Was bedeuten Unisex-Tarife für Sie als Kunde?
Die Berücksichtigung des Geschlechts bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge ist dem Urteil zu Folge in Zukunft nicht mehr zulässig. Soll heißen: Männer und Frauen müssen auch beim Abschluss und bei der Kalkulation von Versicherungsverträgen gleichbehandelt werden. Je nach Versicherung kann es sich also lohnen, noch vor Inkrafttreten des Urteils einen Vertrag zu günstigeren Konditionen abzuschließen, denn bereits laufende Versicherungen sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Speziell für Frauen:
Risiko-Lebensversicherungen sind durch die höhere Lebenserwartung von Frauen derzeit noch deutlich günstiger. Die Beiträge bei Altersvorsorge-Produkten, wie der Privaten Rentenversicherung, werden erst nach Einführung der Unisex-Tarife geringer. Bei Männern ist es genau umgekehrt.
Speziell für Männer:
Die Beiträge bei Altersvorsorge-Produkten, also Renten, sind für Männer noch bis zum 20.12.2012 günstiger. Ab 21.12.2012 sparen die Männer wiederum, zum Beispiel beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung.
Was passiert mit Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden?
Bereits laufende Verträge sind von der Neuregelung nicht betroffen.
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