Was mache ich? Beratung Sie erhalten eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Hilfe- und Pflegebedarf ausgerichtete Beratung (keine Rechtsberatung). Ich ermittle die Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit und Ihres tatsächlichen Pflegebedarfs im Hinblick auf die Beantragung eines Pflegegrades, einer Höherstufung oder nach abgelehnter Leistung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich die Überprüfung Ihrer Pflegebedürftigkeit nicht allein nach Aktenlage beurteilen kann. Hierzu ist in jedem Fall ein Hausbesuch notwendig, um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen. Begutachtung Erstellung von Pflegegutachten zu Fragen der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der Hilfe zur Pflege. Gutachtenerstellung zu fraglichen Pflegefehlern, Anerkennung von Leistungen Verfahrenspflegschaft. Verfahrenspfleger freiheitsentziehende Maßnahmen (§1906 BGB). Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen. Ich ermittle Ihre benötigten Hilfsmittel, wie z.B. das Pflegebett oder den Toilettenrollstuhl, und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Ich begutachte Ihr Wohnumfeld zur Feststellung notwendiger Umbaumaßnahmen, wie z.B. das behindertengerechte Badezimmer oder der Einbau eines Treppenliftes. Bei Antragstellung und Abwicklung unterstütze ich Sie gerne.