Allg. Schuldnerberatung Leipzig - kostenlose Beratung für Privat-und Regelinsolvenzen

Schuldnerberatung, Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltung und Inkasso

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Mo. - Fr. von 09.00 bis 18.00 telefonisch erreichbar. Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage möglich. Die Beratungsgespräche finden statt in der Nikolaistraße / Specks Hof!

Über uns

Die Allg. Schuldnerberatung Leipzig – kostenlose Beratung bietet fachkundige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zu Privat- und Regelinsolvenzen. Eine Insolvenz kann oft der entscheidende Schritt sein, um einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, denn seit über zwei Jahrzehnten beschäftigt sich unsere Schuldnerberatung Leipzig mit der Lösung finanzieller Schwierigkeiten. Profitieren Sie von unserem kostenfreien Erstgespräch, in dem wir Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung anbieten, um den optimalen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Zusätzlich zu unserer Unterstützung für Privatpersonen vertreten wir auch kleine und mittelständische Unternehmen, Kapitalgesellschaften, Freiberufler und ehemalige Selbstständige. Das Regelinsolvenzverfahren bietet selbstständigen Personen – einschließlich Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden zu befreien, ohne zwingend ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben zu müssen. Mo. - Fr. von 09.00 bis 18.00 telefonisch erreichbar. Termine nur nach vorheriger tel. Vereinbarung möglich. Beratungen finden statt in unserem Büro in der Nikolaistr./Specks HofPfändungsfreigrenzen ab Juli 2025:Die Pfändungsfreigrenze, der Betrag, der vom Einkommen unberührt bleibt, steigt ab dem 1. Juli 2025. Der unpfändbare Grundbetrag wird auf 1.555,00 Euro pro Monat erhöht. Dieser Grundbetrag kann durch Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Ehepartner) weiter erhöht werden. Dies bedeutet, dass das Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht und für Unterhalt benötigt wird, ebenfalls geschützt ist.Pfändungsfreigrenze (Nettoeinkommen) ab 1. Juli 2025:•0 Unterhaltsberechtigte: 1.559,99 Euro•1 Unterhaltsberechtigte: 2.149,99 Euro•2 Unterhaltsberechtigte: 2.469,99 Euro•3 Unterhaltsberechtigte: 2.799,99 Euro Gerne stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages aus.

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Schwerpunkte und Leistungen

Schuldnerberatung
Privatinsolvenzverfahren
Durchführung von Regelinsolvenzen
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