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Über uns
Unsere Leistungen sind für Sie als Geschädigten komplett kostenlos. Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens trägt der Schadenverursacher. Die Gutachterkosten sind gesetzlich im BGB § 249 geregelt und gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Schwerpunkte und Leistungen
Kfz-Sachverständige
Unfallgutachten
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