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Sachverständig überprüfen
Wo ist Ihr Problem?
- Haben Sie Schimmel in der Wohnung und sind Möbel befallen?
- Haben Sie beim Auspacken einen Transportschaden bemerkt, der bei Lieferung äußerlich nicht erkennbar war?
- Haben Sie Montagefehler entdeckt?
- Liegt ein Konstruktionsfehler vor?
- Wie hoch sind die Kosten bei einem Brand- oder Wasserschaden?
- Kennen Sie den Wert der Möbel bei Zwangsräumungen, Erb- und Familienstreitigkeiten?
Sachverständig beraten
Welche Möglichkeiten haben Sie?
- Ich berate Sie und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.
- Sie senden mir die nötigen Unterlagen zu (wie z. B. Kaufvertrag und Schriftwechsel zur Reklamation).
- Das beanstandete Möbelstück wird begutachtet, der Sachverhalt geprüft.
- Sie erhalten das Gutachten pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Das Gutachten wird vor Gericht beachtet und kann in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Welches Gutachten ist das Richtige für Sie?
Privatgutachten: Wertgutachten
Was ist Ihre Einrichtung wert?
Beim Verkauf eines Möbelstücks oder bei einer Anteilsauszahlung – z. B. einer Scheidung – benötigen Sie ein Wertgutachten. Ebenso in verschiedenen Lebenssituationen wie z. B. Erbschaft, Vermögensaufteilung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren etc.
Privatgutachten: Schadensgutachten
Wie hoch ist der Schaden?
Sie haben einen Schaden. Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder ein Totalschaden werden mit dem Schadensgutachten ermittelt.
Privatgutachten: Versicherungsgutachten
Wollen Sie Neutralität?
Um Schäden bei Möbeln und Inneneinrichtungen zu beziffern – z. B. Brandschaden, Wasserschaden etc. – brauchen Sie ein Versicherungsgutachten. Die Schadensursache wird festgestellt, die Schadenshöhe ermittelt. Die Beauftragung erfolgt durch die Geschädigten und/oder durch die Versicherung.
Gerichtsgutachten
Wollen Sie Gerechtigkeit?
Das Gericht beauftragt ein Gutachten. Im Beweisbeschluss stellt der Richter die Fragen, die für seine Entscheidung wichtig sind. In der Regel findet ein Ortstermin bei einer der Streitparteien statt. Danach wird das Gutachten erstellt und mündlich oder schriftlich vorgetragen.
Schiedsgutachten
Wollen Sie Kosten sparen?
Streitfragen und Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Gegenpartei – z. B. Sachmängel beim Kauf – klären Sie mit Hilfe eines verbindlichen Schiedsgutachten.
Überlassen Sie mir die Klärung und Sie vermeiden den Gang zum Gericht. Es entstehen nur Ihre eigenen Kosten und Sie sparen Zeit und Geld.
Darum können Sie sich auf mich verlassen
Als damals jüngster Möbelgutachter Deutschlands blicke ich auf langjährige Erfahrungen zurück. In dieser Zeit habe ich viel gesehen und weiß, um was es geht.
Ich bin fachmännisch geschult durch Seminare, Herstellerbesuche und der Zusammenarbeit mit Prüfinstituten. So bin ich – als Ihr Fachexperte – stets auf dem neuesten Stand.
Als vereidigter Sachverständiger garantiere ich Ihnen ein neutrales Gutachten. Meine persönliche Meinung hat hier nichts zu suchen.
Mitglied im unabhängigen Sachverständigenrat des VDMS (Verband Deutscher Möbelsachverständiger e.V.)
Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Möbel. Seit 1991.
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Fridolin Hügel
Bildweg 19
97922 Unterbalbach
Vertreten durch:
Fridolin Hügel
Kontakt:
Telefon: 0 93 43 / 48 43
Telefon: 0 79 31 / 97 42 0
E-Mail: f.huegel(a)moebel-sachverstaendiger.info
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 8035203306
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Möbel-Sachverständiger Fridolin Hügel in Bad Mergentheim ist in den Branchen Sachverständige für Innenausbau, Möbel und Einbauküchen und Sachverständige für Wohnung, Einrichtung und Gebrauchtwaren tätig. Möbel-Sachverständiger Fridolin Hügel wurde im Jahr 1991 gegründet und hat 1-4 Mitarbeiter. Fridolin Hügel leitet das Unternehmen. Das Unternehmen ist ein Einzelunternehmen.