Seit 1995 ihr Berater und Vertreter ihrer Interessen und Rechte außergerichtlich und vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH in den für Verbraucher und mittelständische Unternehmen benötigten Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Internetrecht, neue Medien, Telefonie. Darüber hinaus helfe ich Ihnen auch gerne in Patent- oder Markenrechtsangelegenheiten. Ich sehe mich als Generalist. Sie möchten ja auch nicht unbedingt für jede rechtliche Frage an einen anderen Rechtsanwalt innerhalb einer größeren Kanzlei abgegeben werden. Könnte ich Ihnen einmal rechtlich nicht weiterhelfen und Ihre Rechte durchsetzen, empfehle ich Ihnen einen persönlich bekannten anderen Fachmann oder Frau.