Unsere Kompetenz: Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht gewährleisten wir eine ausgewiesene Expertise an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Leitungspersonen, wenn es um den Vorwurf des Betruges, der Korruption, von Insolvenzdelikten, der Untreue oder dem Arbeitgeberstrafrecht geht. Unsere Tätigkeit ist überregional bekannt. Vielfach empfehlen uns Steuerberater oder Anwaltskollegen, wenn Probleme außerhalb der üblichen Steuerberatung zu lösen sind. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafverfahren oder die Vertretung Ihres Unternehmens gegen Verhängung von Sanktionen und Geldbußen. Zudem beraten wir in steuerlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie bei der Implementierung von steuerlichen Compliance-Maßnahmen.