Die Berufszeichnung "Rechtsanwalt" wurde am 31.01.1996 vom Justizministerium des Landes Baden-Württemberg verliehen. Der Doktorgrad wurde am 27.11.2002 von der Universität Freiburg verliehen bzw. deren juristischer Fakultät. Die zuständige Anwaltskammer befindet sich in Freiburg.