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Über uns
Die Fachanwaltskanzlei bearbeitet seit vielen Jahren ausschließlich Mandate, die sich auf Scheidung und Trennung und andere familienrechtliche Angelegenheiten beziehen. Der Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt den Mandanten vor allen in folgenden Rechtsangelegenheiten: Ehegatten- und Kindesunterhalt, vermögensstreitige Auseinandersetzungen, Sorge- und Umgangsrecht, Haushaltsaufteilung und Wohnungszuweisung.