Die Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen des Straßenverkehrs- und des Strafrechts zur Verfügung.
Insbesondere in Fahrerlaubnisfragen sowie der Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Wandt als kompetenter Berater zur Seite.
Ständige Fortbildung in den betreuten Rechtsgebieten sichert Ihnen eine, jederzeit auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung befindliche Betreuung, um Ihr Verfahren zu einem guten Abschluss zu bringen.
Auch als das Opfer einer Straftat können Sie den Rechtsanwalt gerne aufsuchen, um Ihre Recht im Rahmen der Nebenklage oder eines Schadensersatzprozesses gesichert zu wissen.
Desweiteren berät Rechtsanwalt Wandt sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Fragen des Mietrechts (z.B. bei Räumungsklagen, Nebenkostenabrechnungen usw.) und treibt in Ihrem Auftrag offene Forderungen gegen Dritte, außergerichtlich und gerichtlich, bei und lässt ggf. die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen.