Inkassorecht
* außergerichtliches Forderungsmanagement
* Bonitätsauskünfte
* gerichtliche Mahn- und Klageverfahren
* Zwangsvollstreckung
Ich erledige für Sie die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen Kunden, die auf Rechnungen und Mahnungen nicht reagieren und unter Vorwänden Ihre berechtigten Forderungen trotz Mahnungen nicht befriedigen.
In der Regel setze ich mit einem außergerichtlichen Anwaltsschreiben eine letzte Zahlungsfrist, bevor dann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners, hole ich zuvor auch Auskünfte über die Bonität ein.
Nach Titulierung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren oder Klageverfahren durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil leite ich dann die Zwangsvollstreckung ein.
Hilfreich ist es dabei, wenn Ihnen Kontoverbindungen oder Forderungen Ihrer Schuldner gegen Dritte bekannt sind, damit Ihre Ansprüche möglichst schnell durch ein Vorläufiges Zahlungsverbot gesichert werden können.
Die Übermittlung der offenen Rechnungen und Forderungsaufstellungen kann persönlich, per Fax und auch per e-mail erfolgen.