Bin seit langer Zeit Kunde bei Ebay , jedes Mal wenn Ebay von mir kontaktiert telefonisch kontaktiert wird fällt mir ein Account sozusagen vor die Füße das mir nicht gehört , mir wurde vor einiger Zeit telefonisch zugesichert das Zitat :. " das es wegen Verjährung geschlossen wird " . Zitat Ende. Bis heute ist es offensichtlich nicht geschlossen . Das Beste ist , vor einiger Zeit wurde von mir ein Gebot für eine Stereoanlage abgegeben , ich erhielt den Zuschlag. Die Anlage kam hier an ohne jegliche Komponenten die zu jeder Anlage gehören. Für einen CD Player wurde von mir ein Gebot abgegeben , da die Anlage zurückgegeben wurde , war der CD Player entbehrlich , quasi nicht nutzbar. Mehrfach wurde der Verkäufer angeschrieben die Transaktion zu beenden , was er auch tat mit dem Vermerk das meine Zahlung nicht erfolgt ist . Meinem Einspruch wurde Stattgegeben die Vermerke wurde entfernt. Per Einschreiben kam ein Schreiben des Verkäufers hier an indem offene Drohungen mit Beauftragung eines Inkassounternehmens angedroht wurden , wenn die Forderung plus Verzugszinsen nicht erfolgen würde. Sehr oft wurde Ebay von mir angeschrieben worin Ebay aufgefordert wurde das die Vorkasse Zahlung nicht mehr erfolgen muß. Davor hatte Ebay lange ein Treuhandkonto bei einer US Bank in Frankfurt / Main wo der Verkäufer das Geld erst erhielt wenn der Käufer die Ware erhalten hatte . Es ist als Einiges zu modifizieren bei Ebay .
Bewertung auf golocal.de von Pelican am Mi. 14.02.2024
StoneVillage
Do. 01.02.2024
Was man weiß, was man wissen sollte! Das Finanzamt hält die Hand auf!
Doch nun sorgt ein neues Steuergesetz für Aufregung: Seit Anfang 2023 können auch vermeintlich kleine Privatverkäufer viel schneller in den Fokus des Finanzamts rücken. Denn Online-Portale sind nun verpflichtet, Daten der über die Plattform abgewickelten Verkäufe automatisch an die Steuerbehörden weiterzuleiten.
Bedeutet: Wenn ein Nutzer auf zwei verschiedenen Plattformen jeweils 29 Verkäufe tätigt, und damit je Plattform weniger als 2000 Euro erlöst, wird weiterhin nichts gemeldet. Umgekehrt reicht schon ein einziger Verkauf für eine Meldung ans Finanzamt aus, wenn der Erlös 2000 Euro übersteigt. Übermitteln müssen die Plattformen Personendaten, Steueridentifikationsnummer, die Zahl der Transaktionen sowie die Höhe der Verkaufserlöse und Gebühren.
Bewertung auf golocal.de von StoneVillage am Do. 01.02.2024
Mario1511
Mo. 08.05.2023
War bis jetzt immer alles ok und auch bei Nichtlieferung bekomme ich immer wieder das Geld zurück.
Aber man sollte wie bei den Verkäufer auch die Käufer, Negativ bewerten können.
Bewertung auf golocal.de von Mario1511 am Mo. 08.05.2023