Für die Berechnung eines typisch einfach verfassten notariellen Kaufvertragsentwurfes bezüglich Erwerb eines 10 Jahre alten PKW TG-Stellplatzes in Überlingen für € 6.000,-- hat der hiesige Notar und „Platzhirsch“ M. Lukas wieder einmal in seiner bewährten Erhabenheit zugelangt.
Umgangssprachlich auch „Schrapper- oder Abzockmethode“ benannt. Bei den Gesamtkosten von € 335,74! habe ich absonderliche, undefinierbare Gebühren festgestellt, die ausnahmslos schwerlich zu verstehen sind! Unspezifiziert insgesamt € 127,75 und ohne jegliche Begründung. U. a. „Erzeugung von XML-Strukturdaten 17,85!, Auslagen: Scanpauschale 8,95!, Dokumentenpauschale schwarz/weiß 58,70! und zudem noch Entgelte für Post- u. Telekommunationsdienstleistungen 42,25!!
Ein vertrauenswürdiges Notariat bedient sich heutzutage in der Telekommunikation >IKT-BrancheFlatratesRezensionen< unter den Bewertungsportalen GOOGLE.de oder GOLOCAL.de gemaßregelt, soll der Notar gelegentlich die Gebührentabelle zu seinen Gunsten voll ausgeschöpft haben!
Gleichfalls wird verschiedentlich sein verbaler und arroganter Habitus gegenüber den Klienten als selbstgefällig empfunden.
Bezug: Grundgesetz BRD Art 5. (1) + EMRK Art 10.
D-H-B, Überlingen, 6.10.2023
Bewertung auf golocal.de von Dieter H. Bacher am Fr. 06.10.2023