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Über uns
Rechtsanwalt Jan Heitmann ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und auf Wohnraum- und Gewerbemietrecht einschließlich der Fertigung und Verhandlung von Mietverträgen spezialisiert.
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Fachgebiete
- Gewerbliches Mietrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Privates Mietrecht
Bewertungen für Kanzlei für Mietrecht - Fachanwalt und Spezialist für Mietrecht Jan Heitmann
Ein golocal Nutzer
Herr Rechtsanwalt Heidmann hat mich überaus kompetent beraten und sehr erfolgreich und zielorientiert vertreten. Besser hätte es für mich nicht laufen können. Absolute Empfehlung!Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von Ein golocal Nutzer am Do. 14.11.2024marcus.vogt.22
Super Anwalt! Danke nochmal für Ihre schnelle HilfeMehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von marcus.vogt.22 am Mi. 13.11.2024malermeister.sonntag
Top Service!
Sehr kompetent!Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von malermeister.sonntag am Mi. 13.11.2024deinglück
Es ist sehr bedauerlich wenn man lesen muss ,dass der Ex Anwalt die Gegenseite vertritt und sich nicht an die Regeln hält -§ 3 BORA besagt, dass ein Anwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf. Wenn ein Anwalt früher bereits eine der Parteien vertreten hat, darf er nicht für die Gegenseite in derselben Angelegenheit tätig werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Integrität und Unabhängigkeit des Rechtsberufs zu gewährleisten und handelt somit gegen die berufsrechtlichen Vorschriften.Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von deinglück am Di. 12.11.2024FLindner
Erster Eindruck im pers. Gespräch war noch in Ordnung. Danach erfolgte die Kommunikation glücklicherweise weitgehend schriftlich. Eine Modernisierungsmieterhöhung war erst rechtlich nicht möglich wurde dann aber ohne weiteren Austausch anhand meiner vorgelegten Unterlagen/Aufstellungen gefordert. Nach dem Widerspruch dagegen wurden z.B. Schreiben der Gegenseite - ohne Erläuterungen oder der Bitte um Austausch - einfach „ zur Kenntnis“ oder mit der „Bitte um Stellungnahme„ von Herrn Heitmann an mich weitergeleitet. Meine schriftlichen Rückfragen an Herrn Heitmann dazu blieben in vielen Teilen und wiederholt unbeantwortet. Im Laufe des immer wieder von mir eingeforderten Austausches stellte sich dann heraus, dass er die von ihm gestellte Erhöhungsforderung für vor Gericht nicht durchsetzbar halten würde. Bedenken zu bestimmten Rechnungsbelegen wurden mir von ihm erst jetzt erstmalig detailliert erklärt und begründet. Ich musste im Gespräch letztlich feststellen, dass er Inhalte meiner zur Verfügung gestellten Unterlagen gar nicht kannte bzw. er sich offensichtlich diese - zumindest nicht vollständig - angeschaut hatte und bei pflichtbewusster Erstprüfung, die Mietforderung in ...Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von FLindner am So. 03.11.2024Sehr geehrter Herr Lindner, mit Bedauern nehme ich Ihre negative Bewertung und Ihre Sachverhaltsschilderung zur Kenntnis. Ich hatte Sie bereits bei der ersten Beratung auf die Tatbestandsvoraussetzungen einer Modernisierungsmieterhöhung hingewiesen. Entgegen meiner Belehrung haben Sie mir die Kosten ungefiltert und unbereinigt aufgelistet. Auf den berechtigten Einwand des Mieters konnten daher nicht alle Positionen beibehalten werden, so dass Sie letztendlich nach Belehrung einem pragmatischen Vergleich mit dem Mieter zustimmten. Ihr Vorwurf der Pflichtverletzung wurde von der Rechtsanwaltskammer geprüft und als nicht gegeben zurückgewiesen. Gleichwohl weigern Sie sich, meine Rechnung auszugleichen und fordern sogar eine Erstattung des Honorars. Dieses, wie auch die von Ihnen veröffentlichte Negativbewertung ist weder gerechtfertigt noch nachvollziehbar. MfG RA Heitmann
Vom Inhaber am Fr. 01.11.2024