Seit 1992 ist RA Bleher als Anwalt tätig, spezialisiert im Miet-, Wohnungseigentums-, Makler-, Nachbar-, und Grundstücksrecht, ausgewiesen durch den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2005. Umfassend sind wir auch tätig im Verkehrsrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht, übernehmen aber auch sonst alle gängigen Rechtsgebiete einer Einzelkanzlei. Darüber hinaus führt RA Bleher Betreuungen und berät sie auch in diesem Bereich umfassend. RA Bleher betreut sie persönlich von der Mandatsannahme bis zum Abschluss des Mandatsverhältnisses.