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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg. bis maximal 3500 kg. Die Kombination darf maximal 7000 kg. betragen.
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Mindestalter: 18 Jahre und auch ab 17 (bei begleitetem Fahren (BF17)
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ohne Theorie-Unterricht und - Prüfung
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mit dem praktischen Unterricht und der praktischen Prüfung
Vorbesitz: Klasse B erforderlich.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
1. Die Grundausbildung
Die gesamte theoretische Ausbildung sowie die abschließende Theorieprüfung entfallen.
Die Anzahl der Übungsfahrten inklusive der Grundfahraufgaben wie Rückwärtsfahren und Rangieren links um die Ecke, richtet sich grundsätzlich nach Deinen persönlichen Fähigkeiten sowie Deinem Lernfortschritt.
2. Die besondere Ausbildungsfahrten
Es geht um die Fahrten mit Anhänger auf Bundes und Landstraßen, Autobahnen und bei Dämmerung und Dunkelheit.
Die Pflichtfahrten sind jedoch gesetzlich festgelegt und beinhalten:
5 Pflichtfahrten a 45 Min., davon
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3 Überlandsfahrten ,
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1 Autobahnfahrt ,
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1 Beleuchtungsfahrt.
Die praktische Prüfung:
Die Praktische Prüfung beinhaltet:
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Die Abfahrtskontrolle des Anhängers,
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Das Verbinden(Ankuppeln) oder Trennen(Abkuppeln) des Anhängers ,
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Rückwärts links um die Ecke fahren sowie,
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Das sichere Fahren inner und außerorts.
Schwerpunkte und Leistungen
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