Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Beurteilung der Explosions- und Brandgefahren in ihrer Gesamtheit unter Einbeziehung von Zündgefahren durch nicht elektrische und elektrische Betriebsmittel Dokumentation der durchgeführten Betrachtungen in Form von einem Explosionsschutzdokument Der Prüfsachverständige ist dafür verantwortlich, dass die durchgeführte Prüfung nach Art und Umfang hinreichend ist. Bei den Prüfungen sind alle Anlagenteile zu prüfen! Prüfung CO-Warnanlagen, Gas-Warnanlagen Prüfung ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen Prüfung lüftungstechnische Anlagen Prüfung maschinelle Lüftungsanlagen Prüfung Druckbelüftungsanlagen Prüfung maschinelle Rauchabzugsanlagen Prüfung Sicherheitsstromversorgungsanlagen Prüfung Brandmelde- und Alarmierungsanlagen Prüfung elektrische Anlagen Der Zeitraum für die regelmäßig durchzuführenden Sachverständigenprüfungen beginnt bei der Erstinbetriebnahme. Danach werden diese in turnusgemäßen Intervallen geprüft.