Wir untersuchen Holzkonstruktionen auf Befälle und Schäden durch holzzerstörende Organismen. Ingenieur für Holztechnik / Sachverständiger für Holztechnik und Holzschutz (BDSF, DHF) sowie für Bewertung von Schimmelpilzen in Gebäuden (DEKRA zertifiziert PC14403-01). Wir bieten Ihnen als unsere Leistungen verschiedene holztechnische oder holzschutztechnische Untersuchungen von Gebäuden und Teilbereichen und die Erstellung von Holzschutzgutachten in Berlin, Brandenburg Sachsen-Anhalt und auch deutschlandweit an. Unsere Schwerpunkte sind dabei: Fachgebiet Holzschutz: • holzzerstörende Pilze oder Insekten • Erstellung von Holzschutzgutachten aller Art • Schadensausmaß • Schlussfolgerungen und Größenordnungen für die Sanierung • Ergründung der Ursachen für unklare Geruchbelästigungen(„moderiger Geruch") im Zusammenhang mit Holzkonstruktionen, unklare Schadensbilder oder vermutete Mängel • Untersuchung von Schimmelschäden • Untersuchung zu vermuteten Ausführungsmängeln an Holzkonstruktionen • Bestandsaufnahmen von Holzbauten • Fachbauleitung • allgemeine Baubegleitung • Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung • Kontrolle / Inspektion von Holzspielplätzen gem. EN DIN 1176 • Fachkundiger für Sicherheitsdatenblätter – Bewertung von Gefahren im Sinne der Gefahrstoffverordnung • Mängelbegutachtung für Holz im Innenausbau (Treppen, Verkleidungen, Fußböden u.a.) • Spezialisierung: Identifikation eingeschleppter holzzerstörender Organismen Fachgebiet Holztechnik: • Mängeldokumentation / Beweisaufnahme an Dielenböden, Parkettböden, Bauelementen, Innenausbauten, Einbaumöbeln u.a. • Wertung der Mängel • Ermittlung von möglichen Ursachen • Aufmaße • Erarbeitung eines Berichts oder eines Gutachtens • Spezialisierung: Spätfolgen von militärischen Einwirkungen der Weltkriege • Spezialisierung: Interpretation von Bruchbildern tragender Holzbauteile • Spezialisierung: Schadbilder an Oberflächenbeschichtungen Die Ergebnisse fassen wir wahlweise (je nach Auftrag) zusammen als: • holzschutztechnischer Untersuchungsbericht („Holzschutzgutachten", „Holzgutachten") bei geplanten Sanierungen, Immobilienkäufen, Neubauten… • als Privatgutachten bei Mängeln, Abnahmefragen oder als Bautenstandsaussage • als Schiedsgutachten bei Parteien, die gemeinsam eine neutrale Klärung fachlich strittiger Fragen anstreben • als holzschutztechnischer Kurzbericht zum Überblick bei drängenden Terminen