Baurecht
in Stendal

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Zusätzliche Firmendaten

Gründungsjahr
1991
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vorhanden

Über Uns

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht

Wir sind eine Kanzlei, spezialisiert auf das private Baurecht, wobei das öffentliche Baurecht von Rechtsanwalt Quensell als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ebenfalls mit betreut wird.
Wir beraten neben privaten Bauherren vornehmlich Handwerksbetriebe, Baubetriebe, Architekten und Ingenieure auf allen Gebieten des Baurechts unabhängig von der Größe des Betriebes und dessen spezieller Ausrichtung. Die über 20 jähriger Berufserfahrung macht es möglich, sowohl fundierte fachliche Kenntnisse im Bereich des Tiefbaus, des Brückenbaus als auch des Hochbaus auf dem Gebiet des Baurechts erworben und praktiziert zu haben. Rechtsanwalt Quensell ist bereits seit 2005 Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und hat ab 2012 durch das Studium „Master für Baurecht und Baumanagement“ an der Leuphana Universität Lüneburg seine Fachkenntnisse weiter vertieft. Damit ist gewährleistet, dass wir nicht nur die baurechtlichen Aspekte eines Bauvorhabens bei unserer Beratungsleistung berücksichtigen sondern vielmehr sämtliche Betriebsabläufe von der Angebotskalkulation über die Nachtragskalkulation bis hin zur Schlussabrechnung kennen und bei unserer baurechtlichen Beratung praxisnah berücksichtigen. Unsere auf Wirtschaftlichkeit orientierte Beratung (im Baurecht und Baumanagement) erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Möglichkeiten einer modernen alternativen Streitbeilegung. Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator ist Rechtsanwalt Quensell in der Lage, seinen Mandanten bei Verhandlungen aller Art von der Vertragsanbahnung bis hin zur Schlusszahlung überzeugen, aber auch vermittelnd zur Seite zu stehen.
Nicht nur durch seine berufliche Tätigkeit, sondern auch durch seinen Lehrauftrag an der Leuphana Universität im Masterstudiengang Baurecht und Baumanagement hält Rechtsanwalt Quensell ständig bundesweit Kontakt zu Unternehmern, Bauleitern, Kalkulatoren, Architekten, Projektmanager und Projektsteuerern. Als Kanzleigründer ist Rechtsanwalt Quensell selbst Unternehmer. Dies prägt sein Handeln und sein Verständnis für die Belange seiner Mandanten.

Wir können eine gute Erreichbarkeit und schnelle Kommunikation durch Einsatz modernster Techniken wie z.B. die Webakte garantieren. Unser Einzugsgebiet ist ganz Norddeutschland. Wir sind flexibel. Gerne suchen wir unsere Mandanten in ihren Betrieben auf und beraten vor Ort.

Bereiche

Privates Baurecht / Öffentliches Baurecht

Es wird zwischen dem sogenannten privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Quensell in Lüneburg, Perleberg und Stendal hat sich spezialisiert auf das private Baurecht. Im privaten Baurecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten. Dies sind Planer, Architekten, Projektsteuerer, Sonderfachleute, Sachverständige, sämtliche Handwerker und Baufirmen und natürlich die Bauherren, egal ob Privatpersonen, Generalunternehmer oder die Städte und Gemeinden, Landkreise, Bund und Länder. Das Baurecht betrifft auch die Beziehung der Baufirmen und Handwerker zu den öffentlichen Auftraggebern.

Vom Baurecht erfasst werden die sich aus den Bauverträgen ergebenden Rechte und Pflichten. Auf der einen Seite die Pflicht zur Zahlung des Werklohns, auf der anderen Seite die Pflicht, ein vertragsgemäßes mangelfreies Werk zu erstellen. Neben diesen Hauptpflichten gehören zum Baurecht auch weitere, sich aus der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien einerseits und/oder den Geschehnissen auf der Baustelle andererseits ergebenden Ansprüche. Dies sind zunehmend Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Kostenerstattung bzw. zusätzliche Vergütung aus gestörtem Bauablauf.

Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB sowie die VOB und natürlich die einzelnen Regelungen jedes einzelnen Bauvertrages. Auch vom Baurecht erfasst ist das Recht der Architekten. Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag ergänzt durch die Entgeltordnung der Architekten und Ingenieure, der HOAI.

Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts und wird in der Kanzlei nicht schwerpunktmäßig bearbeitet. Dieses Rechtsgebiet behandelt die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die bauliche Nutzung des Bodens, insbesondere die Vorschriften über die Errichtung und die bestimmungsgemäße Nutzung beziehungsweise Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen. Das öffentliche Baurecht teilt sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Kontakt

Kompetente Rechtsberatung zum Bau-und Architektenrecht

Fachanwalt für Baurecht in Stendal

Breite Str. 2
39576 Stendal

Phone: 03931 / 49 36 26

Fax: 03931 / 49 36 27

kontakt@anwaltskanzlei-quensell.de

Impressum

Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 TMG, § 55 Abs. 1, 2 RStV, §§ 2 f. DL-InfoV

Dienstanbieter dieser Website ist die überörtliche Sozietät:
Anwaltskanzleien Quensell & Kollegen.

Anwaltskanzlei Quensell & Kollegen
Karl-Liebknecht-Str. 34
19348 Perleberg
Telefon: 03876 / 79 76-0
Telefax: 03876 / 79 76 39
E-Mail: perleberg@anwaltskanzlei-quensell.de

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Anwaltskanzlei Quensell & Kollegen, Zweigstelle
Feldstraße 2
21335 Lüneburg
Fon: 04131 / 898 00 52
Fax: 04131 / 225 75 34
kontakt@anwaltskanzlei-quensell.de

Rechtsform:

Anwaltskanzleien Quensell & Kollegen ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die GbR wird durch Wolf Quensell und Christine Freude vertreten.

Aufsichtsbehörden:

Das Mitglied der Sozietät in Stendal, Wolf Quensell, ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt. Das Mitglied der Sozietät in Perleberg, Christine Freude, ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg.

Die Rechtsanwaltskammern sind als Aufsichtsbehörden für die anwaltliche Tätigkeit zuständig.

Berufsrecht:

Die Mitglieder der Sozietät sind Rechtsanwälte und Fachanwälte nach deutschem Recht. Für die Mitglieder gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Für die Rechtsanwälte gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung (BORA), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union und die Fachanwaltsordnung (FAO). Diese Normen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.

Mandatsbedingungen:

Für unsere Tätigkeit gelten unsere Mandatsbedingungen, die wir Ihnen vor Übernahme des Mandats aushändigen. Unsere Mandatsbedingungen sehen als Gerichtsstand Neuruppin vor.
Berufshaftpflichtversicherung:

Alle in der Sozietät tätigen Berufsträger sind bei der Allianz Versicherungs-AG haftpflichtversichert. Geltungsbereich der Versicherung ist die Europäische Union. Die Anschrift des Versicherers lautet: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt bzw. Brandenburg oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer;
E-Mail: schlichtungsstelle(at)brak.de.

Multidisziplinäre Tätigkeiten und berufliche Gemeinschaften:

Die angegebenen Mitglieder der Sozietät haben sich zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Verantwortlich im Sinne des Medienrechts:

Rechtsanwalt Wolf Quensell

Konzept:

KraJus UG (haftungsb.)
Geschäftsführer Philipp Bernhard Kramer
Münsterstr. 13
48612 Horstmar
Telefon: +4925589972912
Telefax: +4925589972919
E-Mail: info@krajus.de
Web: KraJus – Online Marketing

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

© nmann77, Ezio Gutzemberg, fotodo, ArTo, Zerbor, davis, Iakov Kalinin, fotobeam.de, aundrup, Giulio Meinardi, borisb17 & atScene – Fotolia.com
© Logo der Allianz Deutschland AG – Allianz.de
© Logo der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltsverein – arge-baurecht.com
© Logo des Verband der Baumediatoren e. V. – verband-der-baumediatoren.de
© Fotos von Rechtsanwalt Wolf Quensell und das Foto der Hauptniederlassung in Perleberg – Wolf Quensell

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Rechtsanwalt Quensell Fachanwalt für Baurecht in Stendal ist in den Branchen Baurecht und Rechtsanwälte tätig. Rechtsanwalt Quensell Fachanwalt für Baurecht wurde im Jahr 1991 gegründet. Für einen Besuch bei Rechtsanwalt Quensell Fachanwalt für Baurecht stehen Ihnen Parkplätze zur Verfügung.