Pflichtangaben auf Homepages von Ärzten Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat am 10.11.2001 eine Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen beschlossen, wonach Arzte in Praxisinformationsschriften und im Internet bestimmte Pflichtangaben zu machen haben. Die Änderung der Berufsordnung wird zum 01.03.2002 in Kraft treten und folgenden Inhalt haben: „In der Patienteninformation in den Praxisräumen und im Internet hat der Arzt anzugeben: 1. die Ärztekammer, der er angehört, ( hier Ärztekammer Niedersachsen) 2. die Berufsbezeichnung „Arzt“ und den Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem ihm die Arztbezeichnung verliehen worden ist, hier Facharzt für Allgemeinmedizin - Deutschland 3. die Bezeichnung der für ihn gültigen Berufsordnung und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist.“ Homepage der Ärztekammer Niedersachsen : www.aekn.de
Für Homepages von Ärzten ergibt sich die gleiche Verpflichtung aus dem zum 21.12.2001 in Kraft getretenen Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz. Danach müssen Dienstanbieter, wozu auch Ärzte gehören, die eine Homepage betreiben, dort nach dem neu gefassten § 6 S. 1 des Teledienstegesetzes mindestens folgende Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind : Dr. Marcus Erb, Bahnhofstraße 28, 26180 Rastede
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, (Bahnhofstraße 28, 26180 Rastede, Tel : 04402 - 939690 , Fax 04402 - 939691 ; mail : info@dr-erb.de ) 3. ... 4. ggf. das Partnerschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
( Arztregister Niedersachsen ; Arzt-Nr 12-0140200) 5. Angaben über a) die Kammer, welcher sie angehören (Ärztekammer Niedersachsen)
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde ( Arzt, Deutschland ) c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind Link auf die Homepage der Arztekammer Niedersachsen (www.aekn.de), alternativ z. B. Fundstelle im niedersächsischen ärzteblatt 6. ggf. die Umsatzssteueridentifikationsnummer. ( nicht notwendig ) Nach § 12 Abs. 1 des Teledienstegesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürften zulässig sein. Gerade im Hinblick auf letzteren Aspekt sollten Ärzte ihre Homepage schnellstmöglich den geänderten gesetzlichen Bestimmungen anpassen.