Die fachliche Ausrichtung von Rechtsanwalt René Meyer ist begrenzt auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und Führungskräften aller Berufsgruppen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegen ihre Arbeitgeber sowie auf die Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten. Die Tätigkeit umfasst sämtliche Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts