Jana Jeschke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, Sozialrecht
Arbeitsrecht, Sozialrecht
Arbeitsrecht:
Sozialrecht:
Gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07 erlischt der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (juris EGRL 88/2003) gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2006 in der Sache Schultz-Hoff (- 12 Sa 486/06 -) besteht kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts. Gesetzlichen Urlaubsansprüchen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgrund von Ausschlussfristen verfallen waren, steht trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kein Erfüllungshindernis entgegen.
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Jana Jeschke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin ist in den Branchen Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig. Jana Jeschke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht wurde im Jahr 1992 gegründet. Jana Jeschke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Mitglied bei Rechtsanwaltskammer Berlin Berliner Anwaltsverein e.V. Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Landesverband Berli.