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Sa:Ruhetag, So:Ruhetag
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Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen, sind regelmäßige Beratungen für Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Sie haben bei Pflegegrad 1 die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch eine Pflegeberatung einmal im Halbjahr durchführen zu lassen. (Die Kosten dafür übernimmt die jeweilige Pflegekasse.)
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Schwerpunkte und Leistungen
Pflegeberatung