Ihr Anspruch auf kostenfreie Pfelgehilfsmittel Gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI haben gesetzlich Versicherte einen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel. Als Leistungserbringer beliefern wir Pflegebedürftige, die in der eigenen häuslichen Umgebung versorgt werden und notwendige Hilfsmittel verbrauchen und nutzen - mit den Pflegegrad 1-5 sogar vollkommen kostenfrei. Denn sofern Sie zu Hause leben und dort versorgt werden, erfüllen Sie die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 40,00€, der Ihnen von der Pflegekasse gewährt wird. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall direkt mit dem Kostenträger - schnell und unkompliziert Unsere Dauerversorgung erleichtert Ihnen und uns die monatliche Belieferung - wir sparen Zeit und Aufwand, die wir besser in Ihre Beratung und Betreuung investieren möchten und Sie sparen sich in den häufigsten Fällen den mühseligen Gang zum Arzt.