Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität - Abt. IV Rhein-Ruhr - Bochum

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Über uns

Für die Verfolgung von Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten sind in Nordrhein-Westfalen eigenständige Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig. Darüber hinaus gibt es gesondert spezialisierte Sonderstellen im Kampf gegen den Steuerbetrug - beispielsweise die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung oder die Ermittlungsgruppe organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung.

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