Teilnahmebedingungen Eintrittskartengewinnspiel Tierpark Hellabrunn



§ 1 Veranstalter

Die Verlosung von 5 Kartensets bestehend aus jeweils einer Eintrittskarte für Erwachsene und zwei Kindereintrittskarten für den Tierpark Hellabrunn wird von der GoYellow GmbH, Landsberger Str. 110 in 80339 München (GoYellow), durchgeführt.

§ 2 Einsendeschluss

Das Gewinnspiel beginnt am 25.02.2010, sobald der entsprechende Text auf dem GoYellow Blog und auf der Facebook- bzw. Twitter-Seite des Unternehmens veröffentlicht wurde. Einsendeschluss ist der 5. März 2010 um 24.00 Uhr (Zeitangabe des Kommentar-Posts auf der Facebook- oder Twitter-Seite).

§ 3 Teilnahme

(1) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, wenn sie in einem Kommentar auf der GoYellow Facebook-Seite mitteilt, dass sie an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte oder einen Tweet mit dem Zusatz @goyellow_DE sendet, in dem sie mitteilt, dass sie teilnehmen möchte.

(2) GoYellow Mitarbeiter sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich GoYellow das Recht vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.


§ 5 Art und Weise der Ermittlung des Gewinns

Die Gewinnerin/der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

§ 6 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Gewinner werden am 8. März 2010 im GoYellow Blog, auf der Facebookseite und der Twitterunternehmensseite benachrichtigt und können dort (auf www.goyellow.de im Blog, www.facebook.com/goyellow und www.twitter.com/goyellow_DE) namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung seines Namens per Email unter Angabe seiner vollständigen Postadresse, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach dem Zufallsprinzip ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(3) Die Eintrittskarten werden von GoYellow oder einem von ihm beauftragten Dritten per Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.

(4) Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz übernahme der Versendungskosten der Sitz von GoYellow.

(5) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(6) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

(7) Die Eintrittkarten behalten ihre Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr 2010. Werden sie nicht bis zum 31.12.2010 eingelöst, verfallen sie ohne Erstattung.


§ 7 Vorzeitige Beendigung des GoYellow Gewinnspiels

GoYellow behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht GoYellow insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann GoYellow von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.


§ 8 Haftung

Jegliche Schadenersatzverpflichtung von GoYellow und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Kartenverlosung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 9 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

(3) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von GoYellow ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.