Teilnahmebedingungen


§ 1 Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von der GoYellow GmbH, Landsberger Str. 110 in 80339 München (.GoYellow.), durchgeführt.

§ 2 Einsendeschluss

Einsendeschluss ist der 27. Dezember 2009.


§ 3 Teilnahme



§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel



§ 5 Art und Weise der Ermittlung des Gewinns

Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.


§ 6 Durchführung und Abwicklung

  • Die Gewinner werden von GoYellow per E-Mail benachrichtigt und können auf www.goyellow.de namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
  • Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung unter Angabe seiner Postadresse, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach dem Zufallsprinzip ein neuer Gewinner ermittelt.

    Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

  • Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen.
  • Der Sachpreis wird von GoYellow oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz übernahme der Versendungskosten der Sitz von GoYellow.
  • Der Gewinner erhält einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
  • Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
  • Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.


  • § 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

    GoYellow behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht GoYellow insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann GoYellow von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

    § 8 Haftung

    Jegliche Schadenersatzverpflichtung von GoYellow und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

    § 9 Sonstiges