Seit 30 Jahren berate und vertrete ich meine geschäftlichen und privaten Mandanten umfassend und kompetent als Rechtsanwalt für allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Zu den Beratungsschwerpunkten unserer Kanzlei gehört im allgemeinen Zivilrecht das Vertragsrecht, insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Wir setzen für Sie Gewährleistungsansprüche, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritts vom Vertrag, Minderung, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch.