Rechtsanwalt Holger Hembach berät zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und vertritt Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Verfahren der Menschenrechtsbeschwerde. Er berät kleine und mittlere Unternehmen zum deutsch-mazedonischen Wirtschaftsrecht.
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