Herr Rechtsanwalt Dr. Olsen vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dadurch ist er mit den einschlägigen taktischen Überlegungen beider Seiten bestens vertraut und kann optimal tätig werden.
Von der Beratung bei Einstellungen, beispielsweise durch die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Begleitung von Arbeitsverhältnissen bis zu ihrer Beendigung (durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag) wird lückenlos und kurzfristig Rechtsrat erteilt. Die Gestaltung von Arbeitszeugnissen wird dabei immer wichtiger.
Herr Dr. Olsen berät und vertritt Opfer von Mobbing und hilft ihnen, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Kündigungsschutzklage, vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen, ist ein Hauptbetätigungsfeld von Herrn Dr. Olsen. Zudem werden im kollektivrechtlichen Bereich Unternehmen und Betriebsräte bei der Umsetzung größerer arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen beraten.